Erstellt am 18.03.2010 um 16:14 Uhr von waschbär
@gasmann,
auch auf die gefahr hin das du Explodierst....
Ein Liste heiss > Persönlichkeitswahl.... zuminmdest weitläuftig, was wiederum dir die option lässt NICHT alle auf der Liste zu Wählen.
Und ja es wäre schon Ziehlführend die Kanidaten den Wählern auf zu Zeigen, da zumindest hier , ein Blindwahl nicht möglich ist.......
wasen los ??? wollen sie dir den Hahn abdrehn ?
Erstellt am 18.03.2010 um 16:34 Uhr von Niemand
Du kannst doch auch eine Liste einreiochen. Wer könnte dich daran hindern.
Erstellt am 18.03.2010 um 16:46 Uhr von Matze
"Wissen ist Macht, Macht ist Wissen" (alter Spruch von Marx?)
Klick mal oben den grünen Button "Urteile & Gesetze" an.
Unter "Betriebsverfassungsgesetz" und "Wahlordnung des Betriebsverfassungsgesetzes" findest Du alle Antworten. Weiterhin ist der blaue Button zum "schmökern" genial!
Mit kollegialen Grüßen
Erstellt am 18.03.2010 um 16:55 Uhr von nicoline
gasman,
*können wir dagegen angehen*
Du kannst jederzeit eine eigene Liste aufmachen, die Frage ist , welches Wahlverfahren bei Euch läuft, das vereinfachte oder das normale. Wieviel MA habt ihr?
*Muß der BR diese Wahlliste vor dem Wahltermin veröffentlichen?*
Nicht der BR sondern der Wahlvorstand!