Kann man gegen eine Listenwahl mit nur einer Liste angehen?
es gibt nur eine Liste vom BR, können wir dagegen angehen weil wir mit dem aktuellen BR, der durch diese Wahl automatisch wiedergewählt wird nicht einverstanden sind? Muß der BR diese Wahlliste vor dem Wahltermin veröffentlichen?
Community-Antworten (4)
18.03.2010 um 17:14 Uhr
@gasmann, auch auf die gefahr hin das du Explodierst....
Ein Liste heiss > Persönlichkeitswahl.... zuminmdest weitläuftig, was wiederum dir die option lässt NICHT alle auf der Liste zu Wählen.
Und ja es wäre schon Ziehlführend die Kanidaten den Wählern auf zu Zeigen, da zumindest hier , ein Blindwahl nicht möglich ist.......
wasen los ??? wollen sie dir den Hahn abdrehn ?
18.03.2010 um 17:34 Uhr
Du kannst doch auch eine Liste einreiochen. Wer könnte dich daran hindern.
18.03.2010 um 17:46 Uhr
"Wissen ist Macht, Macht ist Wissen" (alter Spruch von Marx?)
Klick mal oben den grünen Button "Urteile & Gesetze" an. Unter "Betriebsverfassungsgesetz" und "Wahlordnung des Betriebsverfassungsgesetzes" findest Du alle Antworten. Weiterhin ist der blaue Button zum "schmökern" genial!
Mit kollegialen Grüßen
18.03.2010 um 17:55 Uhr
gasman, können wir dagegen angehen Du kannst jederzeit eine eigene Liste aufmachen, die Frage ist , welches Wahlverfahren bei Euch läuft, das vereinfachte oder das normale. Wieviel MA habt ihr?
Muß der BR diese Wahlliste vor dem Wahltermin veröffentlichen? Nicht der BR sondern der Wahlvorstand!
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