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Nachrücker, Ersatzmitglider

D
Daniel
Nov 2018 bearbeitet

Bei uns wurde Listenwahl durchgeführt (2 Listen) Frage:Scheidet aus Liste 1 ein Betriebrat Irgendwann aus, rückt dann aus der Liste1 einer Nach oder gilt hier das Höchzahlverfahren? in diesen Fall währen die zwei nächsten Kandidaten von Liste 2. Und wie ist das bei den Ersatzkandidaten wenn ein Br Mitglied nicht an einer Sitzung Teilnemen Kann ( Krank,Freischicht...) gilt hier die Höchstzahl oder die Listenangehörigket.

Danke für Antwort Gruss Daniel

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Community-Antworten (5)

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vokuhila

18.03.2010 um 11:36 Uhr

Es gilt das Hondtsche Gesetz, durch das Hondtsche Rechenexempel, das ja bei beiden Listen angewendet wird, um die Reihung der BR-Mitglieder bis hin zum letzten Listennamen zu erkennen, könnt ihr ja immer nachsehen, bzw, der BR-Vors., wer nachrückt, bzw. wer bei einer BR-Sitzung für einen BR-Kollegen bei Krankheit, Urlaub...o.ä. eingeladen werden muß.

R
rolfo

18.03.2010 um 12:34 Uhr

Es rückt immer einer aus der Liste nach der das verhinderte BR Mitglied angehört, ist die Nachrückeranzahl verbraucht rückt einer aus der nächsten Liste nach. Gibts mehr als 2 Listen rückt in deisem Fall der Kandidat der nächsten Liste mit der höchsten Stimmzahl nach

N
niemand

18.03.2010 um 13:18 Uhr

Und was ist mit dem Listensprung? und der Minderheit? Vokuhila hat hier Recht. Es wird einfach nach Hond neu ausgezählt als wäre der verhinderte nicht auf der Liste.

Dadurch wird in der Regel einer der gleichen Liste nachrücken. Es werden aber auch Dinge wie Minderheit und Listensprung berücksichtigt.

R
rolfo

18.03.2010 um 14:33 Uhr

danach hat aber Daniel nicht gefragt

P
peters

18.03.2010 um 16:37 Uhr

Es gibt kein "Hondtsches Gesetz", aber ein Betriebsverfassungsgesetz:

"§25 (2) Die Ersatzmitglieder werden unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 2 der Reihe nach aus den nichtgewählten Arbeitnehmern derjenigen Vorschlagslisten entnommen, denen die zu ersetzenden Mitglieder angehören. Ist eine Vorschlagsliste erschöpft, so ist das Ersatzmitglied derjenigen Vorschlagsliste zu entnehmen, auf die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl der nächste Sitz entfallen würde."

Einen Listensprung gäbe es nur dann, wenn die betroffene Liste keine Mitglieder oder beim Ausscheiden eines BRM des Minderheitengeschlechts keinen Ersatz aus dem Minderheitengeschlecht mehr hat.

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