Ist die Auswahl der Ersatzmitglieder gesetzlich geregelt?
In unserem BR werden die Ersatzmitglider nach keinem festen Schema eingeladen.
Nun meine Frage ist es nicht irgendwo fest geregelt wer erstes zweites usw. ersatzmitglied ist ? und das im fall einer Verhinderung durch ein festes BR Mitglied immer erst der erste nachrücker eingeladen werden muss ? doch was ist wenn das eben nie fest deviniert wurde ?
Ich habe mal gehört man kann Beschlüße anfechten wenn der BR nicht ordnungsgemäs eingeladen hat.
Unsere Wahl war eine Personen Wahl müsste dann nicht die Person die von denn Ersatzleuten am meisten Stimmen bekommen hat der erste nachrücker sein nur ich find keinen § wo das geregelt wird.
Für jeden tip wäre ich sehr danbar
Community-Antworten (4)
23.10.2006 um 17:46 Uhr
Dazu liest Du z.B. in §25 und §29 BetrVG nach. Am Besten im Kommentar.
Ersatzmitglieder werden bei Personenwahl in der Reihenfolge der höchsten Stimmzahl eingeladen. Die Mindestquote für das Minderheitengeschlecht muss ggf. beachtet werden.
23.10.2006 um 17:46 Uhr
Lies Dir mal den §-25 durch, da ist es beschrieben. Ihr schafft Euch hinsichtlich gefaßter Beschlüsse und wegen dem Kündigungsschutz der Ersatzmitglieder nur Ärger, wenn ihr Euch nicht an die geltenden Regelungen haltet.
Davon mal abgesehen, wer entscheidet, wer als Nachrücker bei Euch eingeladen wird. Rein Willkür ist sicher nicht die Absicht des Gesetzgebers.
23.10.2006 um 19:26 Uhr
Das mit dem BetrVG mit Kommentaren war ein super Tip jetzt hab ich das endlich schwarz auf weiß und so das ich es verstehe :)
23.10.2006 um 20:25 Uhr
..und solltet Ihr Euch bei der Einladung der Ersatzmitglieder nicht an das BetrVG gehalten haben so sind alle auf Sitzungen mit "falsch" eingeladenen Ersatzmitgliedern gefassten Beschlüsse wohl hinfällig bzw. anfechtbar. Also prüfen und Beschlüsse neu fassen.
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