Kontrolle der BR-Vorsitzenden
Die Betriebsratsvorsitzenden werden vom BR-Gremium gewählt !! Sind sie diesem zur Rechenschaft verpflichtet ??? Zum Beispiel wenn der/die Vorsitzenden jeden Tag Überstunden machen, es aber eigentlich gar nicht ersichtlich ist wofür und ob es nötig ist !!!
Community-Antworten (7)
18.03.2010 um 00:49 Uhr
NEIN ! Betriebsrat ist Betriebsrat . MFG Troisdorfer
18.03.2010 um 10:41 Uhr
@hanshans, habt ihr denn kein vertrauen zu euer BRV? Also ich als Vorsitzender geniese den Vertrauen meines Gremiums. Fals dies eines tages nicht mehr gegeben ist, können sie ja immer noch entscheiden wem sie als Vorsitzenden haben wollen. Aber trotzdem werde ich denen keine Rechenschaft über meine Arbeitszeiten abgeben.
18.03.2010 um 17:52 Uhr
@Troisdorfer, Überstunden für freigestellte Betriebsräte sind nur aus betriebsbedingten Gründen zulässig. Sie müssen aber mit dem AG abgesprochen werden.
18.03.2010 um 18:48 Uhr
HansHans, Zum Beispiel wenn der/die Vorsitzenden jeden Tag Überstunden machen, Arbeitet er länger wegen der Betriebsratsarbeit? Ist er freigestellt?
albdonar, Überstunden für freigestellte Betriebsräte sind nur aus betriebsbedingten Gründen zulässig. Du wirst es nicht glauben, durch das BR Amt entstehen überhaupt nie Überstunden, weil es nämlich ein Amt und keine Arbeit ist und die Tätigkeit als BR muss auch nicht mit dem AG abgesprochen werden, sondern das BRM muss sich lediglich für erforderliche BR Tätigkeit abmelden, sonst nichts!
19.03.2010 um 18:49 Uhr
@nicoline, ich habe nicht geschrieben, dass die BR-Arbeit mit dem AG abgesprochen wird, sondern dass die Überstunden der Freigestellten mit dem AG abgesprochen werden müssen.
19.03.2010 um 22:46 Uhr
@albdonar würde mich schon mal interessieren woher du die Weisheit hast, das "Überstunden" eines freigestellten BR mit dem AG abgesprochen werden müssen.
19.03.2010 um 22:52 Uhr
BRHexe, mich auch!!!!!!!!
Aber nun gibt' s leider keine Antwort mehr!
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