Stimmauszählung
Hallo, habe folgende Fragen
1Gibt es Vorschriften wie die Stimmauszählung zu erfolgen hat oder ist dies dem WV zu überlassen?
2.Müssen Helfer zur Auszählung namentlich im voraus bestimmt werden
und sind diese vor der Wahl öffentlich zu machen?
3. Wie ist sicherzustellen, dass beim Auszählungsvorgang alles korrekt abläuft, damit keine Stimmen sozusagen unter den Tisch fallen können z.B. Gegenprüfung der Stimmzettel?
Vielen Dank.
Community-Antworten (1)
18.03.2010 um 00:01 Uhr
Ich denke, Ihr wisst, dass es eine Wahlordnung gibt und dort viele Vorschriften enthalten sind. Ob Ihr die Stimmzettel bei der Zählung dann beispielsweise zu 20er-Päckchen zusammenlegt, um sie dann einfacher addieren zu können, bleibt natürlich eurem Einfallsreichtum überlassen.
Ich würde auf jeden Fall alles durch einen zweiten Helfer nachzählen lassen.
Natürlich müssen Wahlhelfer vorher bestimmt sein. Darüber muss der Wahlvorstand einen Beschluss fassen und dieser muss im Protokoll niedergeschrieben sein. Auf keinen Fall darf man jemanden kurz vor der Zählung aus dem Büro holen und mithelfen lassen. Es empfiehlt sich (bei größeren Betrieben) die vorgesehenen Helfer vorher mal in ihre Arbeit einzuweisen.
Die Beurteilung von ungültigen Stimmen muss aber der vollzählige Wahlvorstand vornehmen und im Protokoll festhalten. Das darf keinesfalls ein Helfer oder WV-Mitglied allein machen.
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