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An Immie wegen fehlerhaft!

B
BentoBox
Nov 2018 bearbeitet

Immie, irreführend ist es nur wenn man den Unterschied zwischen "mit Sprecherausschuss" und "ohne Sprecherausschuss" nichtausreichend berücksichtigt.

Gibt es einen Sprecherausschuss, dann gibt es eine "Zuordnung". Beide Parteien "setzen sich zusammen" und legen gemeinsam fest welche AN zu welcher Gruppe gehören, ordnen diese zu. Hierbei haben sie einen gewissen Ermessensspielraum!

Ohne Sprecherausschuss hat der WV nur fest zu stellen welche AN Leitend sind und welche nicht! Dies ist eine reine Prüfung ohne jeglichen Entscheidungsspielraum und eben keine Zuordnung.

Wie wichtig der Unterschied ist, sieht man derzeit bei den BR-Wahlen bei einer bekannten Premiummarkenautomobilschmiede im Schwabenländle. Obwohl dort erhebliche Zweifel angebracht sind ob alle AN die den Leitenden zugeordnet wurden auch tatsächlich leitend sind, hat sich nicht einmal die CGM getraut diesen Punkt in ihr Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen die BR-Wahl ein zu bringen.

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Community-Antworten (8)

D
diealte

17.03.2010 um 13:17 Uhr

BentoBox

Gibt es im betrieb leitende Ang. so ist zeitgleich mit den BR-Wahlen die Wahlen des Sprecherausschusse einzuleiten.

Somit haben sich beide Wahlvorstände zusammen zu setzen und gegenseitig darüber zu unterrichten, welche Angestellten sie den leitenden Angestellten zugeordnet haben; dies gilt auch, wenn die Wahlen ohne Bestehen einer gesetzlichen Verpflichtung zeitgleich eingeleitet werden. oweit zwischen den Wahlvorständen kein Einvernehmen über die Zuordnung besteht, haben sie in gemeinsamer Sitzung eine Einigung zu versuchen. Soweit eine Einigung zustande kommt, sind die Angestellten entsprechend ihrer Zuordnung in die jeweilige Wählerliste einzutragen.

i.d.R. dürfte wohl meistens der WV für die BR Wahlen der erste gegründete sein, so macht er schon Zuordnungen.

E
Erwin

17.03.2010 um 13:20 Uhr

@BentoBox

gegen die "7 Antwortenregelung" ist doch nichts einzuwenden. Es ist doch jedem Fragesteller frei diese Regelung aktiv zu lassen oder zu deaktivieren. Also, was soll diese Aufregung???

B
BentoBox

17.03.2010 um 13:25 Uhr

"Gibt es im betrieb leitende Ang. so ist zeitgleich mit den BR-Wahlen die Wahlen des Sprecherausschusse einzuleiten."

das ist leider falsch!

"gegen die '7 Antwortenregelung' ist doch nichts einzuwenden. Es ist doch jedem Fragesteller frei diese Regelung aktiv zu lassen oder zu deaktivieren. Also, was soll diese Aufregung???"

Eine unsinnige Regelung wird nicht dadurch sinnvoll dass man sie deaktivieren kann.

Welches Interesse kann ein Fragesteller daran haben, nur 7 Antworten zuzulassen?

B
BentoBox

17.03.2010 um 13:43 Uhr

"Dann erkläre es doch direkt so, das es der Fragesteller versteht.

Dann reichen vielleicht auch die 7 Antworten."

Wohl kaum, da man dann zuvor den Verständnishorizont des Fragestellers ausloten muss und dafür reichen 3 Rückfragen nicht!

Woher nimmst Du eigentlich das Wissen dass es der Fragesteller nicht verstanden hat?

D
diealte

17.03.2010 um 13:56 Uhr

@BentoBox

******"Gibt es im betrieb leitende Ang. so ist zeitgleich mit den BR-Wahlen die Wahlen des Sprecherausschusse einzuleiten."

das ist leider falsch!


Wo ist dieses falsch???

Das BetrVG § 18a ist sehr klar und eindeutig!

§ 18a Zuordnung der leitenden Angestellten bei Wahlen (1) Sind die Wahlen nach § 13 Abs. 1 und nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes zeitgleich einzuleiten, .......

Ausgehend von dem in Abs. 1 geregelten Normalfall, dass die regelmäßigen Wahlen zum BR und SpA zeitgleich einzuleiten sind, müssen die WV spätestens zehn Wochen vor Ablauf der Amtszeit des BR bestellt sein (vgl. dazu das Ablaufschema S. 491).

Warum hast Du im Nachgang nun Teile deiner Antwort gelöscht?? Kannst wohl selber nicht mehr dazu stehen oder???

B
breddy

17.03.2010 um 14:05 Uhr

Mann ohn Mann ... Ihr habt Probleme. Konzentriert Euch doch einfach mal auf das Wesentliche ....

P
Petrus

17.03.2010 um 14:24 Uhr

@bento:

Wie wichtig der Unterschied ist, sieht man derzeit bei den BR-Wahlen bei einer bekannten Premiummarkenautomobilschmiede im Schwabenländle. Obwohl dort erhebliche Zweifel angebracht sind ob alle AN die den Leitenden zugeordnet wurden auch tatsächlich leitend sind, hat sich nicht einmal die CGM getraut diesen Punkt in ihr Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen die BR-Wahl ein zu bringen.

Doch, sie haben sich getraut. Und sie haben sogar von LAG eine nahezu sichere Anfechtbarkeit der Wahl bescheinigt bekommen. Voraussetzung für einen Abbruch der Wahl per EV (und damit einer BR-losen Zeit in der Konzernzentrale) wäre aber nur die sichere Nichtigkeit gewesen, nicht die sichere Anfechtbarkeit...

Auch wenn das vermutlich in keiner Pressemitteilung auftauchen wird: Dass es so gelaufen ist, ist eigentlich eine Riesenklatsche für die IGM. All das, was die CGM im Prozess einbrachte, war dem (IGM-dominierten) WV mindestens seit 6-8 Monanten bekannt, inkl. ArbGer-Urteile zur MA-Zuordnung zu den "Nichtleitenden". Und wurde ignoriert und ausgesessen. Wenn es nicht ein Betrieb mit 12000 MA gewesen wäre, hätte es wohl auch nicht innerhalb von 2 Arbeitstagen einen Berufungstermin beim LAG gegeben. Und bei dem Termin kriegt dann der WV auch noch die sichere Anfechtbarkeit der Wahl unter die Nase gerieben... Zum Glück für die IGM war die CGM nicht in der Lage, das wahlkampftechnisch zu nutzen...

B
BentoBox

17.03.2010 um 16:24 Uhr

@diealte!

"Wo ist dieses falsch???"

Na, da schauen wir doch mal in das Gesetz.... (das von Dir zitierte BetrVG liefert ja schon einen Hinweis in welches... )

Sprecherausschußgesetz § 1 Errichtung von Sprecherausschüssen (1) In Betrieben mit in der Regel MINDESTENS ZEHN LEITENDEN ANGESTELLTEN ...

Also nichts mit "Gibt es im Betrieb leitende Ang. ...", sondern es ist die gar nicht so unwesentliche Anzahl von minestens (in der Regel) 10 Leitenden notwendig!

"Warum hast Du im Nachgang nun Teile deiner Antwort gelöscht?? Kannst wohl selber nicht mehr dazu stehen oder???"

Was habe ich? Was soll diese perfide Unterstellung? Was fehlt denn Deiner Meinung nach?

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