ersatzmitglied / wahlboykottaufruf
und gleich noch zwei fragen: 1. darf ein ersatzmitglied herangezogen werden, wenn das eigentl. br-mitglied nur bockig ist u. deshalb nicht mehr zu den br-sitzungen kommt?
- was kann einem br-vorsitzenden passieren, wenn er öffentlich am schwarzen br-brett negativ-info über ein br-mitglied verkündet mit dem aufruf: wählt ihn nicht!
Community-Antworten (2)
17.03.2010 um 20:05 Uhr
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Ganz klar NEIN, das bockige BRM begeht eine grobe Pflichtverletzung. Sofern es am Ende der Wahlperiode ist, sollte man ihm klar machen, dass solche nicht wiedergewählt werden sollten. Ist es am Beginn/ Mitte der Wahlperiode sollte man ihm erklären, dass es ein Grund wäre ihm vom ArbG das Mandat entziehen zu lassen. Damit wäre er auch sofort mit dem Entzug den besonderen Kündigungsschutz los, also in diesen Fällen keine Nachwirkung von 1 Jahr.
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Das man Ihn nicht mehr wählt und dass der BR einen neuen BRV wähl, also auf die nächste TO den TOPP Neuwahl eines BRV.
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17.03.2010 um 20:13 Uhr
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