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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlvorstandstätigkeit während des Urlaubs - Muss der Arbeitgeber die Stunden bezahlen?

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Rüdigerhamster
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Ich habe folgendes Problem , ich bin Wahlvorstandsvorsitzender , und habe zz. Urlaub , ich bin aber trotzdem immer zu den Sitzungen und zu anderen Tätigkeiten , die für Die Arbeit im Wahlvorstand nötig sind erschienen und es gab bisher keine Probleme. Heute hat mein Vorarbeiter die Stunden für den Tag der Wahl , die nächste Woche Mittwoch stattfindet beim AG abgegeben , jetzt heisst es , wenn ich Urlaub hätte , müsste ein Ersatzmitglied nachrücken , ich würde die Stunden NICHT bezahlt bekommen , und wenn ich trotzdem bei der Wahl dabei sein wolle , so müsste dies auf freiwilliger Basis erfolgen. Weiß jemand einen Rat was nun richtig ist???????????? Gruß Rüdigerhamster

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Community-Antworten (2)

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brhubi

17.03.2010 um 19:59 Uhr

Hallo Hamster oder sollte ich sagen std. hamster ..nicht böse sein aber Urlaub ist Urlaub und da dir ja bestens die termine bekannt waren, würde ich sagen pech gehabt. Haste aber ein pfiffigen vorarbeiter. gruss brhubi

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Rüdigerhamster

17.03.2010 um 21:09 Uhr

Danke , dann weiß ich ja bescheid , und übrigens habe ich den Urlaub schon seit letztem Jahr festgelegt , da wusste ich noch nichts davon das ich in den Wahlvorstand bestellt werde. Aber macht ja nix , dann werde ich halt meine Freizeit am Tag der Wahl auf der Arbeit verbringen ;O))))

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