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Wahlvorstandstätigkeit während des Urlaubs - Muss der Arbeitgeber die Stunden bezahlen?

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Rüdigerhamster
Nov 2018 bearbeitet

Hallo Ich habe folgendes Problem, ich bin Wahlvorstandsvorsitzender, und habe zz. Urlaub, ich bin aber trotzdem immer zu den Sitzungen und zu anderen Tätigkeiten, die für Die Arbeit im Wahlvorstand nötig sind erschienen und es gab bisher keine Probleme. Heute hat mein Vorarbeiter die Stunden für den Tag der Wahl, die nächste Woche Mittwoch stattfindet beim AG abgegeben, jetzt heisst es, wenn ich Urlaub hätte, müsste ein Ersatzmitglied nachrücken, ich würde die Stunden NICHT bezahlt bekommen, und wenn ich trotzdem bei der Wahl dabei sein wolle, so müsste dies auf freiwilliger Basis erfolgen. Weiß jemand einen Rat was nun richtig ist???????????? Gruß Rüdigerhamster

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Community-Antworten (2)

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Kölner

20.03.2010 um 12:43 Uhr

@RüdigerHamster Warum unterbrichst Du nicht Deinen Urlaub?

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Rüdigerhamster

20.03.2010 um 17:59 Uhr

@Kölner Das wollte ich ja , aber der GL sagt , der Urlaub würde feststehen , und lässt es nicht zu das ich den Urlaub unterbreche. Gruß Rüdigerhamster

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