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Wahlvorstandstätigkeit während des Urlaubs - Muss der Arbeitgeber die Stunden bezahlen?

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Rüdigerhamster
Nov 2018 bearbeitet

Hallo Ich habe folgendes Problem, ich bin Wahlvorstandsvorsitzender, und habe zz. Urlaub, ich bin aber trotzdem immer zu den Sitzungen und zu anderen Tätigkeiten, die für Die Arbeit im Wahlvorstand nötig sind erschienen und es gab bisher keine Probleme. Heute hat mein Vorarbeiter die Stunden für den Tag der Wahl, die nächste Woche Mittwoch stattfindet beim AG abgegeben, jetzt heisst es, wenn ich Urlaub hätte, müsste ein Ersatzmitglied nachrücken, ich würde die Stunden NICHT bezahlt bekommen, und wenn ich trotzdem bei der Wahl dabei sein wolle, so müsste dies auf freiwilliger Basis erfolgen. Weiß jemand einen Rat was nun richtig ist???????????? Gruß Rüdigerhamster

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Community-Antworten (2)

H
Hannelore

17.03.2010 um 17:28 Uhr

Nein, man ist im Urlaub grundsätzlich verhindert, kann aber seine Nichtverhinderung erklären, dann darf KEIN Ersatz geladen werden. Aber es ist seine Freizeit welche man hier einsetzt.

ArbG Bonn hat mit Urteil vom 06.11.2008, Az.: 3 Ca 1643/08

Dieses Urteil wurd zwar für einen BR getroffen gilt aber analog für WV.

Also AG hatte Recht, es hätte ein Ersatz nachrücken müssen.

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Rüdigerhamster

17.03.2010 um 21:11 Uhr

Dank Dir für die Antwort. Gruß Rüdigerhamster

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