Erstellt am 18.03.2010 um 09:56 Uhr von Dielöwin
Guten Morgen...Wenn ihr in eurem Betrieb in d.Regel mind.5 AN beschäftigt die das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder eine Ausbildung machen und unter 25 Jahre sind ist die Wahl gesetzlich vorgeschrieben siehe §60 JAV. Also würde ich sagen das Neuwahlen angesagt sind (Meine Meinung)