Darf der Vorstand eines Betriebes den Wahlvorstand zu einem Gespräch einladen. In der Einladung ist kein Grund für dieses angegeben.
Erstellt am 17.03.2010 um 14:23 Uhr von Petrus Warum sollte er nicht dürfen. Ein Gespräch ist ja nicht notwendigerweise eine Einflussnahme. Zum Grund kann der WV ja nachfragen.