Wie reagiert der Wahlvorstand, wenn eine eingereichte Liste fehlerhaft ist. Wird diese fehlerhafte dem Listenführer zurückgegeben, damit er den Fehler beheben kann oder sind einmal eingereichte Liste bei Wahlvorstand zu verbleiben. Muss die fehlerhafte Liste ganz neu eingereicht werden?

Wenn z.B. ein Geburtsdatum fehlt, kann der Wahlvorstand auf Nachfragen das fehlende Datum einsetzen oder muss die Liste neu eingereicht werden.

Um es noch eindeutig zu klären: eine einmal eingereichte Liste, muss die beim WV verbleiben oder wird sie zwecks Korrektur dem Listenführer wieder ausgehändigt.