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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Berücksichtigung von Neueinstellungen in der Wählerliste

S
sally
Nov 2018 bearbeitet

Hallo,

Der AG hat MA mit Vertragsaufhebungen, die erst nach der Wahl umgesetzt werden, aber heute schon unterschrieben worden sind, nicht auf der Wählerliste angegeben. Hierzu existieren Sozialplan und Interessenausgleich. Es ist mit einem langfrisitigen Stellenreduzierung zu rechnen. Dies ist somit wohl rechtmäßig.

Wie sieht es mit der Berücksichtung von Neueinstellungen aus, die ihren AV zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wahlausschreibens schon unterschrieben haben, BR hat zugestimmt und die noch vor dem Wahltermin beginnen? Alt. Wie mit Neueinstellungen, deren Arbeitsbegin erst nach der Wahl ist? Diese MA fehlen auf der Wählerliste.

Somit kommen wir lt. Wahlausschreiben momentan auf 695 MA. 5 fehlen also noch ;)

Also müßten m.E. die o.g. definitiven Einstellungen ebenso berücksichtigt werden?! Und zwar nicht nur als nachträgliche Korrektur der Wählerliste ohne Änderung der BR-Sitze, sondern mit entsprechender Änderung und Neuausschreibung.

Finde hierzu keine Infos. Kann mir jemand helfen?

71901

Community-Antworten (1)

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rolfo

17.03.2010 um 10:21 Uhr

Wahlberechtigt sid alle Mitarbeiter die am Wahltag Arbeitnehmer des Betriebs sind. Unterschriebene Arbeitsverträge der Mitarbeiter die nach dem Wahltag ihre Arbeit aufnehmen gehören nicht dazu. Zur Bestimmung der BR Sitze ist der Zeitpunkt des Wahlausschreibens massgebend.

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