Erstellt am 17.03.2010 um 08:40 Uhr von Dielöwin
Hallo Freia erlaubt ist..... fast alles. Das mit der Wahlwerbung über E-Mail sollte ihr aber vorher mit dem AG besprechen. Besteht bei euch ein BV über Nutzung von E-Mail und Internet?
Erstellt am 17.03.2010 um 08:46 Uhr von Freia
Hallo Dielöwin,
nein, keine BV zur Nutzung des EMAil-Verkehrs, nur eine Aussage des AG, dass keine Private EMails erlaubt sind. Wahlpropaganda gehört aber zum Wahlvorgang und dürfte somit nicht privater Natur sein.
MfG Freia
Erstellt am 17.03.2010 um 08:54 Uhr von Dielöwin
Gehört Ihr zum WV? Ihr begebt euch aber m.E.Trotzdem auf Glatteis :( warum nicht Wahlwerbung z.B. über Flyer ....habt ihr ne Betriebszeitung? Intranet?
Erstellt am 17.03.2010 um 08:59 Uhr von Freia
Hallo Dielöwin, nein kein Intranet. Flyer an 200 Außendienstler per Post zu senden ist im Verhältniss zu teuer, der AG müßte ja die Kosten tragen, oder?
Mfg Freia
Erstellt am 17.03.2010 um 09:25 Uhr von rolfo
der AG müßte ja die Kosten tragen, oder?
Nein, der AG trägt nicht die Kosten für Wahlwerbung, nur für die Durchführung der Wahl. Sprecht doch mit dem AG ob er eine Ausnahme macht und ihr die Wahlwerbung in einer einmaligen Aktion per Mail versenden dürft.
Erstellt am 17.03.2010 um 09:29 Uhr von Freia
Hallo Kollegen,
ich hab mal weiter gegoogelt und was gefunden.
http://www.jung-rechtsanwalt.de/arbeitsrecht/liste-arbeitsrecht-a/abmahnung-wegen-werbung-fuer-betriebsratswahl/
Vielen Dank für Eure Mühe
Freia
Erstellt am 17.03.2010 um 09:38 Uhr von Kölner
@Freia
Wenn Du die Jungs von google kennst und losschicken kannst, dann kann man diese doch auch mal fragen, ob die Seite der IGM (http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7395.pdf) recht hat und man die Inhalte betrieblich umsetzen kann oder nicht...
Erstellt am 17.03.2010 um 10:02 Uhr von Freia
O.K. Kollegen,
die Sache ist von mir als positiv bewertet.
Ich danke vielmals für die nette Hinweise.
Hallo Kölner, danke für den Link, der dürfte woh weisend sein.
Gruß Freia