Schwerbehinderter (50%) Außendienstmitarbeiter soll als Denkpause in den Innendienst versetzt werden - Änderungskündigung?
Schwerbehinderter Außendienstmitarbeiter kann aufgrund langer Abwesenheitszeiten eine regelmäßige Betreuung seiner Kunden nicht mehr gewährleisten. Da die Geschäftsleitung das Betriebsergebnis gefährdet sieht, will unser Chef diesen AD-MA ab sofort in den Innendiesnst versetzen. Nach der Auffassung des Chef's greift hier das Direktionsrecht. Vergütung bleibt gleich, Firmenfahrzeug bleibt auch. Die Entfernung zur Fa. beträgt einfach 60 km. Wir sind ein 5köpfiges Gremium, wobei 2 BR Mitglieder im Vertrieb arbeiten und sie die Meinung vertreten, dass dieser Zustand nicht zumutbar sei und die Kunden dadurch verärgert sind. Ich komme so nach und nach ins zweifeln. Auf der einen Seite der wirtschaftliche Schaden und auf der anderen Seite habe ich das Gefühl hier handelt es sich eigentlich um eine Änderungskündigung. Benötige dringend Rat!
Community-Antworten (7)
10.04.2008 um 23:26 Uhr
Frage: Wie lang soll die Versetzung denn andauern ? Länger als 4 Wochen ? Dann muss der AG ein Mitbestimmungsverfahren einleiten und den BR anhören (Personelle Einzelmaßnahme).
10.04.2008 um 23:33 Uhr
Wir bekommen noch gem. §99 BetrVG eine schriffliche Maßnahme zur Versetzung. Die Versetzung soll meines Wissens solange gelten bis sich der AD Mitarbeiter konkret entscheidet, ob er bedingt durch die Krankheit überhaupt noch im AD arbeiten kann.
10.04.2008 um 23:54 Uhr
galrev, was sagt denn der Kollege? Eine Änderungskündigung ist es, wenn der AV die Versetzuing nicht hergibt, der Kollege also z.B. einen Vertrag explizit für den Außendienst hat. Ehrlich gesagt finde ich das Angebot gar nicht so schlecht, insbesondere wenn Kunden anfangen sich zu beschweren.
11.04.2008 um 00:20 Uhr
Der AD Mitarbeitermöchte nicht unbedingt in den Innendienst wechseln.
11.04.2008 um 00:24 Uhr
galrev, aber wenn die Situation wirklich schon soweit ist, dass Kunden sich beschweren, könnte es brenzlig werden.
11.04.2008 um 01:14 Uhr
@galrev
Ob das Direktionsrecht greift kann man ohne einen Blick in den Arbeitsvertrag nicht hier nicht klären. Davon ist auch abhängig ob es einer Änderungskündigung bedarf falls kein Einvernehmen mit dem MA erzielt werden kann. Davon zu unterscheiden ist die kollektivrechtliche Seite. Ein Blick in den § 95 BetrVG hilft hier.
Ansonsten sollte man den Fall gut anschauen. Wenn der MA seine Tätigkeit tatsächlich nicht mehr hinreichend ausüben kann steht ggf der Job des Kollegen insgesamt auf dem Spiel. Da verhält sich der AG korrekt wenn er erst einmal nach Möglichkeiten sucht den MA im Unternehmen zu halten. Wenn der AN sich da weigert hater bei einer evtl. folgenden Kündigung schlechte Karten
11.04.2008 um 01:25 Uhr
@galrev
.....Vergütung bleibt gleich, Firmenfahrzeug bleibt auch.... Die Versetzung soll meines Wissens solange gelten bis sich der AD Mitarbeiter konkret entscheidet, ob er bedingt durch die Krankheit überhaupt noch im AD arbeiten kann.....ist doch alles in Allem, ein faires Angebot! Da habe ich ganz andere Erfahrungen gemacht......
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