Verbot für Außendienstmitarbeiter
Hallo BR Kollegen, wir sind ein neuer BR in einem Betrieb mit ca. 850 MA. Die Mitarbeiter setzen sich aus ca. 500 MA am Standort und ca. 350 MA im Außendienst zusammen. Die Außendienstmitarbeiter sind über ganz Deutschland verteilt. Nun wurde uns von einem Aussendienstmitarbeiter herangetragen, ein Vorgesetzter(Gebietsleiter) hat den Außendienstmitarbeitern verboten mit dem Betriebsrat in Verbindung zu treten. Auch würde er verbieten aus weit entfernten Arbeitsgebieten anzureisen um beim BR vorzusprechen. Wenn etwas zu klären wäre könne der Betriebsrat an einem Treffen welches 4x im Jahr irgendwo in Deutschland stattfindet teilnehmen. An diesem Treffen wäre der Vorgesetzte dann auch anwesend. Wir halten dies für eine Behinderung der Betriebsratsarbeit, oder wie seht Ihr das?
Community-Antworten (3)
18.10.2011 um 14:10 Uhr
Habt ihr den Gebietsleiter oder die anderen Mitarbeiter aus seinem Gebiet schon mal gefragt, ob die Aussage so gefallen ist? Gibt es vielleicht etwas schriftliches?Habt ihr von anderen GL. ähnliches gehört?
18.10.2011 um 14:13 Uhr
Das ist so nicht erlaubt und erfüllt schon fast den Tatbestand der BR-Behinderung. Ein sehr netter Brief würde Wunder wirken...
18.10.2011 um 15:10 Uhr
oh Mann - wie ich das Kenne.
Natürlich werden sämtliche Vorgesetzten leugnen, jemals derartieg Äußerungen gehört zu haben......
Mein Rat:
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Umgehend mit der Geschäftsleitung diese Vorgehensweise der AD-Leitung besprechen und verdeutlichen, dass der BR erwartet, das die Mitarbeiter und der BR ungehindert ihre Rechte wahrnehmen können.
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Ein umsassendes Info an alle Außendienbstmitarbeiter, das diese über den BR und die Rechte des Mitarbeiters aufklärt.
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Zu den von Dir genannten Tagungen fahren und dort Abteilungsversammlungen und zusätzliche Sprechstunden anbieten.
Es ist oft ein langer Weg, der Ausdauer und Standhaftigkeit erfordert. Aber es geht!!
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