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Dieser Beitrag ist vor 21 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aussendienstmitarbeiter

D
didi
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Betrieb sind 15 Aussendienstmitarbeiter beschäftigt, deren Wohnorte über das ganze Bundesgebiet verteilt sind. Frage : Kann der Arbeitgeber diesen Mitarbeitern die Teilnahme an einer Betriebsversammlung mit der Begründung ablehnen "Einige Herren müssen deshalb übernachten.Das Unternehmen wird diese Kosten nicht tragen "

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Community-Antworten (2)

N
nidis

24.05.2005 um 16:14 Uhr

Hallo Didi! Grundsätzlich denke ich schon das der AG alle Kosten tragen muß. Wende dich doch an eure zuständige Gewerkschaft, die wissen es genau.

D
didi

24.05.2005 um 17:59 Uhr

Danke erstmal.

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