In unserem Betrieb sind 15 Aussendienstmitarbeiter beschäftigt, deren Wohnorte über das ganze Bundesgebiet verteilt sind.
Frage : Kann der Arbeitgeber diesen Mitarbeitern die Teilnahme an einer Betriebsversammlung mit der Begründung ablehnen "Einige Herren müssen deshalb übernachten.Das Unternehmen wird diese Kosten nicht tragen "