Erstellt am 16.03.2010 um 20:44 Uhr von ridgeback
grosgu,
9 Kreuzchen würden aber nur als eine Stimme gewertet.
Erstellt am 16.03.2010 um 20:46 Uhr von Stanley
Jepp! - Allerdings zählt das dann so, als hätte er nur eine Stimme bekommen (von dem Wähler)! - Ist also witzlos.
Jeder Wähler kann maximal so viele Kreuze machen, wie Mitglieder in den BR gehören. Maximal bedeutet, dass er natürlich auch weniger machten kann. (Im Extremfall nur ein Kreuz). Macht er alle seine Kreuze auf dem Wahlzettel so, dass zu erkennen ist, dass er einen Bestimmten wählen möchte, so wird das als eine (!) Stimme gewertet und nicht als 9 Stimmen für den einen!
Gruß
STAN
Erstellt am 16.03.2010 um 20:46 Uhr von Kölner
@grosgu
Kumulieren ist nach wie vor nicht im BetrVG möglich.
Erstellt am 16.03.2010 um 20:47 Uhr von Putzer
ridgeback,
häufeln ist verboten!!!!!!!!!! Stimmzettel ist Ungültig!
Putzer
Erstellt am 16.03.2010 um 20:50 Uhr von ridgeback
Erstellt am 16.03.2010 um 20:52 Uhr von DonJohnson
@Putzer
Du redest dummfug - sorry, die eindeutige Willenserklärung mupß gegeben sein ;-))) und das ist sie in dem Fall doch wohl, oder nicht?