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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsrat Vorsitzender und der Personalchef

H
Hannelore
Nov 2016 bearbeitet

weitere Antwort:

Warum sollten diese nicht privat befreundet / bekannt sein und dann ggf. auch zusammen Urlaub machen? Jeder hat seine Aufgaben im Betrieb und denen sollten sie dann dort entsprechend nachkommen. Weiter gibt es auch den bekannten § 2 BetrVG "vertrauensvolle Zusammenarbeit".

Sofern der SB der Personalstelle kein lt. Ang. ist hätte er sogar das passive Wahlrecht und könnte BRM oder BRV werden.

Warum hier immer alle gleich Verschwörung vermuten??

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Community-Antworten (1)

P
Putzer

16.03.2010 um 21:28 Uhr

Servus Hannelore, kann ich dir nur zustimmen! Manche machen aus einer Mücke einen Elefanten. Putzer

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