Betriebsrat Vorsitzender und der Personalchef
Hallo habe mal wieder eine Frage? Dürfen der Personalchef und Betriebsrat Vorsitzender zusammen Urlaub machen? Leidet darunter nicht das Vertrauen zu den Belegschaft mitgliedern?
Community-Antworten (7)
16.03.2010 um 20:13 Uhr
Hallo, dürfen dürfen sie schon. Macht aber keinen guten eindruck. Könnt mir vorstellen dass sich das bei der BR-Wahl bemerkbar macht.
16.03.2010 um 20:19 Uhr
Das Problem was da ist, der alte Vorsitzende soll auch der neue Werden.Nun aus der Vergangenheit weiss man das die beiden öfter als einmal zusammen in den Urlaub gefahren sind.Nun wollen die neuen 5 Br Mitglieder nicht das er wieder gewählt wird. Aber die alten 7 wollen das.Wie kann man das jetzt noch verhindern.
16.03.2010 um 20:23 Uhr
@Handy, wenn sich die sieben einig sind wirst Du das nicht verhindern können. Das ist Demokratie.
16.03.2010 um 20:28 Uhr
Die Belegschaftschaft will das aber haben das sich da was ändert.Was kann man da tut ich brauche eine Lösung und zwar schnell.
16.03.2010 um 20:56 Uhr
Dann hätte die Belegschaft anders wählen müssen. So wie Du schreibst waren bei Euch schon Wahlen. Wenn die Wahl ordnungsgemäß abgelaufen ist dann kannst Du nichts ändern. Der WÄHLER hat entschieden ob Euch das jetzt passt oder nicht.
16.03.2010 um 21:05 Uhr
16.03.2010 um 21:50 Uhr
...und was ist dann die Frage? Klassenkampf ist out!
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