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Betriebsrat Vorsitzender und der Personalchef

H
Handy
Nov 2016 bearbeitet

Hallo habe mal wieder eine Frage? Dürfen der Personalchef und Betriebsrat Vorsitzender zusammen Urlaub machen? Leidet darunter nicht das Vertrauen zu den Belegschaft mitgliedern?

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Community-Antworten (7)

M
Mainpower

16.03.2010 um 20:13 Uhr

Hallo, dürfen dürfen sie schon. Macht aber keinen guten eindruck. Könnt mir vorstellen dass sich das bei der BR-Wahl bemerkbar macht.

H
Handy

16.03.2010 um 20:19 Uhr

Das Problem was da ist, der alte Vorsitzende soll auch der neue Werden.Nun aus der Vergangenheit weiss man das die beiden öfter als einmal zusammen in den Urlaub gefahren sind.Nun wollen die neuen 5 Br Mitglieder nicht das er wieder gewählt wird. Aber die alten 7 wollen das.Wie kann man das jetzt noch verhindern.

M
Mainpower

16.03.2010 um 20:23 Uhr

@Handy, wenn sich die sieben einig sind wirst Du das nicht verhindern können. Das ist Demokratie.

H
Handy

16.03.2010 um 20:28 Uhr

Die Belegschaftschaft will das aber haben das sich da was ändert.Was kann man da tut ich brauche eine Lösung und zwar schnell.

M
Mainpower

16.03.2010 um 20:56 Uhr

Dann hätte die Belegschaft anders wählen müssen. So wie Du schreibst waren bei Euch schon Wahlen. Wenn die Wahl ordnungsgemäß abgelaufen ist dann kannst Du nichts ändern. Der WÄHLER hat entschieden ob Euch das jetzt passt oder nicht.

H
Handy

16.03.2010 um 21:05 Uhr

Mainpower,folgendes ist Der Vorsitzender wird vom Grenium bestellt.Die Belegschaft hatte schon die richtigen Leute gewählt.Nur leider ist auch der alte Stamm drin geblieben.So und die neuen Br mitglieder sind 5 wir haben aber insgesammt 13 <<
K
Kölner

16.03.2010 um 21:50 Uhr

...und was ist dann die Frage? Klassenkampf ist out!

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