Wahlvorstand - heilbare Mängel auf der Originalliste korrigieren?
Hallo zusammen,
ich bin im Wahlvorstand und habe eine Frage zum Thema "heilbarer Mangel",zu dem ich jetzt auf die Schnelle eine kompetente Auskunft brauche. Wir führen erstmalig BR Wahlen durch und haben eine 2. Vorschlagliste aufgrund verschiedener Mängel für ungültig erklärt. Z.B. sind darauf Stützunterschriften von nicht wahlberechtigten -also nicht auf der Wählerliste geführten - Kollegen. Weiterhin fehlte das Listenkennwort, der Listenvertreter, der Listenerste hatte sein Geburtsdatum nicht eingetragen, die Listenletzte wurde durchgestrichen usw. Wie vorgeschrieben,haben wir den Listenersten als Listenführer auf diese Mängel angesprochen,ein Formular hierzu ausgefüllt,eine Kopie der eingereichten Liste überreicht und eine Nachfrist gesetzt. Der Listenführer verlangt nun die Originalliste zurück,um die ungültigen Unterschriften zu streichen und die fehlenden Angaben zu ergänzen.,weil er meint,dies seien heilbare Mängel,die er auf der Originalliste korrigieren könne. Wer hat Recht und welche Paragraphen geben ihm dieses Recht? Ich danke schon mal Vorab für Eure Mühe, Mücke
Schade,dass niemand geantwortet hat,habe aber die Antwort nun selbst gefunden und möchte sie informationshalber hier mitteilen. Die eingereichte Liste war unheilbar,dh;ungültig,eben wegen der Stützunterschriften von nicht-wahlberechtigten Kollegen. Aus diesem Grunde war es vom Wahlvorstand richtig, die Liste nicht im Original zurück zu geben. Mücke
Community-Antworten (9)
29.09.2006 um 02:03 Uhr
hallo mücke! 1.wann wurde die liste abgegeben? 2.hast du den listenführer schriftlich auf heilbaren oder unheilbaren mangel hingewiesen?
das BAG sagt im urteil vom25.05.2005(7 ABR 39/04), dass bei zeitgerechter abgabe der liste, erkennbare mängel unverzüglich angezeigt werden müssen,da es sonst zur anfechtbarkeit der wahl führt! 2.hast du nur auf heilbare mängel hingewisen ist die liste auszuhändigen, hast du auf unheilbare mängel hingewiesen, musst du das nicht! LG Gabi
29.09.2006 um 03:02 Uhr
Hallo Gabi,
die Liste wurde einen Tag vor Fristablauf abgegeben. Die heilbaren Mängel waren sofort erkennbar,jedoch nicht die unheilbaren.Schriftlich bestätigt habe ich ihm die heilbaren Mängel.Anhand der Wahlordnung und im Gespräch habe ich ihn auf die unheilbaren Mängel hingewiesen. Gilt dies nicht mündlich? Mein Fehler war auch,eine Nachfrist gesetzt zu haben,da die Frist für die Abgabe am Tag des Gespräches bereits offiziell abgelaufen war.Ist die Wahl nun anfechtbar? Mal abgesehen davon,dass der Listeführer nicht wusste,dass er Listenführer ist und auch nicht wusste,dass nicht -wahlberechtigte Kollegen keine Stützunterschriften leisten dürfen-was ist nun zu tun? danke im Voraus...Mücke
29.09.2006 um 13:35 Uhr
hallo mücke!
ich kann mich ramses da nur anschliessen, genau so sieht das gesetz das vor.
mal abgesehen davon, dass ihr nach deiner angabe mindestens einen tag zeit hattet den listenführer über die mängel zu informieren, so dass er noch innerhalb der abgabefrist hätte ausbessern können. allein dadurch ist eine wahlanfechtung gerechtfertigt!
was geht denn da bei euch ab?
29.09.2006 um 14:02 Uhr
Hallo an euch alle,
ich weiss bald nicht mehr,woran ich mich orientieren soll,und wirklich Spass macht es bald auch nicht mehr,wenn das so weitergeht. Im Betriebsverfassungsgesetz steht,dass eine Liste unheilbar ist,wenn Stützunterschriften von nicht-wahlberechtigten Kollegen darauf sind. Ihr sagt mir nun,dass sie ungültig ist,sofern z u w e n i g Unterschriften darauf sind.Selbst der Gewerkschaftssekretär,der uns ab und an-wenn er grad Zeit hatte-unterstützend zur Seite stand,meinte,die Liste sei ungültig und die Frist abgelaufen-also Pech für die Liste. Die einzigen,die sich Mühe geben,alles richtig zu machen,ist der Wahlvorstand,und auch das klappt ja wohl-wie man sieht-nicht immer.Die Kollegen selbst interessiert die ganze Wahl wenig,kaum einer hat Informationsbedarf und nie habe ich jemanden an dem Ort gesehen,an dem das Wahlausschreiben aushängt.Wer sollte nun die Wahl anfechten? es grüsst euch eine frustrierte Mücke
29.09.2006 um 14:57 Uhr
Ich begreife nicht so ganz, warum man so darauf aus ist als Wahlvorstand, diese Liste für ungültig zu erklären, statt mit den (bestimmt genauso unerfahrenen) Kollegen zusammen eine Lösung zu suchen, damit es nicht zu einer Wahlanfechtung kommt. Es wollen doch hoffentlich alle, dass ein gut funktionierender, engagierter BR zustande kommt, der die Mitarbeiter auch vertritt. Liebe Grüße, Ulrike
29.09.2006 um 16:33 Uhr
@Ulrike, es geht nicht darum,eine Liste unbedingt für ungültig erklären zu wollen,damit ist ja niemandem geholfen. Es ging eigentlich nur darum,alles richtig zu machen,wenn man schon damit beauftragt worden ist und dies auch ernst nimmt.Ich denke aber,dass der Listenführer anhand des Auszuges aus der Wahlordnung mit der Erklärung zufrieden war,und da ja auch eine Nachfrist gesetzt wurde,sind keinem Bewerber unnötige Steine in den Weg gelegt worden.Nobody is perfect:-))
29.09.2006 um 17:57 Uhr
hallo mücke! "( ...)also Pech für die Liste. Die einzigen,die sich Mühe geben,alles richtig zu machen,ist der Wahlvorstand,und auch das klappt ja wohl-wie man sieht-nicht immer.Die Kollegen selbst interessiert die ganze Wahl wenig,kaum einer hat Informationsbedarf und nie habe ich jemanden an dem Ort gesehen,an dem das Wahlausschreiben aushängt.Wer sollte nun die Wahl anfechten?"
sorry,aber wobei gebt ihr euch denn mühe??dabei festzustellen, dass die liste pech hat?? kann mich hier nur meinen vorrednern anschliessen. ramses zitiert hier klar die Wo , leider kam von dir dahingehend gar kein statement meh dabei ist das doch die problematik, um die es hier geht,oder verstehe ich da was falsch?
wenn der listenführer schlau ist,dann wird er diese liste anfechten. 1.der wv hat wissentlich die abgabefrist verstreichen lassen,ohne der liste die möglichkeit zu heilung zu geben. 2. wie soll eine liste geheilt werden, die nicht wieder ausgehändigt wird? in dem falle bliebe ja nur die möglichkeit eine neue liste zu erstellen. was hat das dann mit heilung zu tun? 3.die liste ist nicht unheilbar,wenn trotz doppelunterschriften und ungültigen unterschriften immer noch genügend gültige stützunterschriften vorhanden sind.
da hilft kein frust, sondern gute information vorab ...und verzeih,wenn ich hier so deutlich werde... du informierst dich hier NACHDEM du gehandelt hast...sollte das nicht grundsätzlich anders herum laufen? es war ja wohl mindestens ein tag zeit, bis zum ablauf der abgabefrist, wenn ich richtig lese...
in dem sinne wünsche ich euch allen ein schönes wochenende
gabi
29.09.2006 um 20:31 Uhr
@gabi,
das kann ich so nicht stehen lassen. "Pech für die Liste" war die Aussage des Gewerkschaftssekretärs,der uns zweimal beratend zur Seite stand,nicht die des WVS. Mich informiert und nachgelesen habe ich vorher,und nicht hinterher,ich konnte nur keinen Paragraphen für unsere Entscheidung finden.Wir haben die Liste sicherlich nicht für ungültig erklärt,weil uns das gerade so in den Kram passte-sondern weil es nachzulesen war. Ausserdem haben wir eine Nachfrist gesetzt,uns also mit dem Listenvertreter geeinigt. Zum Thema "unheilbarer Mangel" (Auszug aus einem 90-seitigen Ratgeber "Betriebsratswahlen 2006"):
Der WVS hat darauf zu achten,ob eine Vorschlagsliste einen unheilbaren Mangel aufweist,der nicht mehr durch Nachbesserung beseitigt werden kann. Dies ist der Fall,wenn -die Liste nicht fristgerecht... (§8,Abs.1 Nr 1 WahlO) -Bewerber in nicht erkennbarer Reihenfolge... (§8 Abs. 1 Nr 2 WahlO) -nicht die erforderliche Anzahl... (§8 Abs. 1 Nr 3 WahlO)
UND LAST BUT NOT LEAST
- auf der Vorschlagsliste Stützunterschriften von nicht-wahlberechtigten Beschäftigten geleistet worden sind oder ein nicht wählbarer Beschäftigter auf der Vorschlagsliste enthalten ist. (Ohne Angabe eines Paragraphen)
Wegen dieses strittigen Punktes und weil eben der letzte Absatz keinen Paragraphen zugrunde legt,habe ich mich an dieses Forum gewendet. Mag sein,dass ich mich in der Hektik nicht glasklar formuliert habe und es den Anschein hatte,als habe ich zuerst gehandelt,und erst dann gefragt. Andererseits finde ich die vielen verschiedenen Stellungnahmen zu diesem Thema sehr interessant,aber es stört mich,dass mir bzw uns latent Inkompetenz unterstellt wird oder wir "drauf aus wären eine Liste für ungültig zu erklären",das finde ich nicht in Ordnung.
Mücke
30.09.2006 um 01:24 Uhr
@ Mücke
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Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, eine eingereichte Liste zwecks Behebung heilbarer Mängel nicht zurückzugeben, sondern diese Mängel auf einer Kopie beheben zu lassen!
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Eine Liste ist unheilbar ungültig, wenn ein nicht WÄHLBARER Kandidat aufgeführt ist.
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Die 3 Arbeitstage zwecks Behebung heilbarer Mängel sind IMMER zu gewähren (wenn die Liste fristgerecht eingereicht wurde), wobei der Tag der Mitteilung an den Listenvertreter nicht mitgerechnet wird! (§ 7 Abs.2 WO)
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Eine Liste ist nur dann unheilbar ungültig, wenn sie bei Einreichung nicht die geforderte Anzahl Stützunterschriften aufweist (§ 8, Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 WO)
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Wenn die Anzahl der erforderlichen Stützunterschriften nach Einreichung der Liste durch Streichung unterschritten wird, handelt es sich um einen heilbaren Mangel (§ 8, Abs. 2 Nr. 3 WO)
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