Einspruch gegen das Wahlausschreiben wegen verkehrsungünstigen Wahlorts?
Kann man einen Einspruch gegen die Wahlorte auf einem Wahlausschreiben machen, wenn beispielsweise die Wahlorte für einen großen Teil der Belegschaft [etwa 40%] nur schlecht oder auch nicht zu erreichen sind, wegen verkehrsungünstiger Lage?
Kann man einen Wahlvorstand darüber u. U. dazu zwingen, in verschiedenen Betriebsstätten ein mobiles Wahllokal einzurichten?
Community-Antworten (3)
17.03.2010 um 00:49 Uhr
@bukowsky Briefwahl?!?
17.03.2010 um 16:41 Uhr
Hallo,
klar, mit Briefwahl könnte man das Problem umgehen ... mir gehts nur darum, dass ein Betriebsrat von möglichst vielen Arbeitnehmern im Betrieb Unterstützung bekommen sollte. Dies drückt sich beispielsweise durch eine hohe Wahlbeteiligung aus. Es ist bei der Wahl der Wahlorte absehbar, dass die Wahlbeteiligung deutlich niedriger sein wird als die Jahre davor.
Die Frage ist, ob das Auslassen von "wichtigen" Betriebsstätten als Grund ausreicht, gegen das Wahlausschreiben Einspruch/Widerspruch einzulegen.
17.03.2010 um 16:52 Uhr
@bukowsky
Nein. ist es nicht. Wie Immie schon sagte, ist die Briefwahl ja jederzeit möglich...
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