Erstellt am 16.03.2010 um 18:45 Uhr von Malbec
Hallo Georg,
Welches Recht Du hast?
Das Recht auf Gleichbehandlung!
Dein Arbeitgeber macht es sich hier wohl etwas einfach. Er ist (da er ja das Hausrecht hat) derjenige der entscheidet ob / wo / in welchem Umfang Wahlplakate im Betrieb aufgehängt werden dürfen.
Wenn er Plakate zulässt, muss er aber allen Listen die gleichen Möglichkeiten geben. Ansonsten würde er ja die Chancen der Listen und damit Wahl beeinflussen – was ein Grund zur Anfechtung sein könnte.
Der BR sollte sich nach meiner Meinung eine solche Entscheidung nicht durch den Arbeitgeber aufgeben lassen.
Solange aber der BR (im Auftrag des Arbeitgebers) ALLEN das Aufhängen von Plakaten verbietet (also auch für seine Liste keine Plakate zulässt), sehe ich aber kein Ungleichbehandlung und somit keine Handhabe.
Gruß