Ehrenamtliche Tätigkeit
Hallo zusammen, meine frage lautet, wir hatten Br Wahlen und so wie es ausschaut ist meine freistellung als br weg, ich werde zurück in meine alte abteilung gehen. da ich seit 1 Jahr 2. Bürgermeister bin (ehrenamtlich ) soll ich in zukunft wieder schicht arbeiten. gibt es ein gesetz in den geschrieben ist wie man in solchen Fällen vorgeht ? da ich als 2. Bgm oft abend tremine habe. bei uns gilt der Manteltarifvertrag der IGM Bayern
Community-Antworten (2)
16.03.2010 um 17:00 Uhr
Hallo Jörg,
Interessante Geschichte :-) ... imho solltest du unterscheiden zwischen dem Ehrenamt als freigestelltes BR Mitglied und deiner privaten Ehrenamtlichen Tätigkeit als Bürgermeister.
Beide Ämter sind kompatibel...
Erzähl doch mal warum du wieder Schicht arbeiten solltst, bzw. warum du vom Amt des freigestellten BR zurücktreten sollst. Mit einem Ehrenamt im privaten Bereich hat dies herzlich wenig zu tun.
Zugegeben du währest dein eigener Arbeitgeber wird die Sache natürlich noch interessanter...
dela
16.03.2010 um 17:32 Uhr
@Jörgi Als ehrenamtlicher Bürgermeister würde ich mich mal mit der für Dich geltenden GemO befassen. Da stehen wunderliche Dinge drin...§ 18 a (o.ä.)
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