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Auflistung Stunden Wahlvorstandsarbeit für Geschäftsleitung

B
bubie
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich kann da etwas nicht so ganz nachvollziehen bei uns und möchte nichts falsches machen.

Der Betriebsrat muss seit einiger Zeit die Stunden an die Personalleitung abgeben, die er für Betriebsratszwecke genutzt hat bzw. beschäftigt war, während der Arbeitszeit.

Nun kam heute die Personalchefin zu mir und meinte, dass ich als Wahlvorstand auch Betriebsratstätigkeiten mache und sie die Stunden der letzten Wochen (bzw. Monate) haben möchte.

Toll, als wenn ich darüber Protokoll geführt habe, wie lange ich im Internet recherchiert, die Briefwahlunterlagen zusammengestellt habe usw.

Aussage war, dass man die Abteilungskostenstelle entlasten und die Betriebsratskostenstelle belasten will..

Muss ich was beachten? Und muss ich bei meiner Stundenangabe auch die Tätigkeiten aufführen? Ich tue mich schwer die Zeiten für Januar und Februar zusammen zu bekommen. Die Kollegen im Wahlvorstand, die im Betriebsrat sind, wollen das bei den Stunden der Betriebsratstätigkeit aufführen, aber sollte das nicht getrennt werden?

Danke und mfg Bubie

77502

Community-Antworten (2)

K
kepdbr

16.03.2010 um 13:05 Uhr

Es sollte getrennt werden, das ist richtig. Der WV ist ein eigenständiges Gremium und hat rein gar nichts mit dem Betriebsrat zu tun. Auch hast du als WVM keine BR-Tätigkeit ausgeübt. Also tue ich mich damit schwer die Kostenstelle des BR zu belasten.

C
Cesanese

16.03.2010 um 22:31 Uhr

Kleine Ergänzung: Die Tätigkeiten selber weder bei BR noch bei WV Arbeit angeben (es macht aber Sinn sich selber Notizen zu machen was man wann gemacht hat). Es geht den Arbeitgeber nichts an wofür Du die Zeit aufgewendet hast.

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