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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wegfall Schichtzulage durch Wahlvorstandsarbeit?

A
ambrosius
Nov 2016 bearbeitet

Ein Kollege macht normalerweise vorwiegend Nachtschichten und wird nach Stunden bezahlt. Er möchte jetzt Wahlvorstandsarbeit machen. Durch diese Bürotätigkeit verliert er aber die Nacht und Wochenenendzuschläge. Müssen diese ihm trotzdem bezahlt werden? Quelle?

LG, ambrosius

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Community-Antworten (3)

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nicoline

14.01.2010 um 14:58 Uhr

ambrosius § 20 BetrVG Rn 33 DKK in Verbindung mit § 37 Abs. 3 BetrVG Der AG muss die Zuschläge weiterzahlen, allerdings sind sie während der Zeit zu versteuern, da sie für nicht geleistete Arbeit bezahlt werden.

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pitsieben

14.01.2010 um 15:06 Uhr

@ ambrosius, siehe § 20 BetrVG Rn 27 ff der Kommentierung von Däubler/Kittner/Klebe. Er hat aber auch nach § 37 Abs. 3 Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, wenn betriebsbedingt die Tätigkeit als WV außerhalb seiner Arbeitszeit durchgefürhrt werden muss. Einziger Nachteil, die Zulagen müssen versteuert werden.

N
nicoline

14.01.2010 um 15:15 Uhr

pitsieben na, da bin ich ja froh, dass wir uns einig sind ;-))

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