hallo,

in unserer firma soll ein br gegründet werden. dazu gab es ein wahlvorstandswahl. ich gehöre nun zu diesem wahlvorstand. nun meine frage: ich arbeite in einer firma mit 12std. schichten. wir hatten letzte woche eine wahlvorstandsschulung (von 17 bis 21uhr). im anschluss hatte ich nachtschicht, welche aber schon 18uhr begann. normalerweise hätte ich bis 6uhr arbeiten müssen, da aber die schulung schon 17uhr angefangen hatte bin ich schon um 5uhr mit abmeldung natürlich gegangen um das ArbzG einzuhalten. dafür bekam ich eine abmahnung von meiner firma. ist diese abmahnung rechtens? meine fima sagt "ja", da diese tätigkeit in der freizeit ehrenamtlich ist. die dame von der ig metall, die die schulung durchgeführt hat sagt "nein", da in diesem fall (12std. schichten) die wahlvorstandsarbeit unter das ArbzG fällt. wer hat recht??