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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betrieb übernommen - bleibt aber Eigenständig - was nun???

B
BRVLH
Nov 2016 bearbeitet

Moin KollgInnen,

bei uns tritt jetzt folgendes Problem auf. Es wird eine GmbH gekauft, dort 3 BRM, GF bleibt. AN bleiben auch keiner wird entlassen. Es soll ein eigenständiger Betrieb bleiben der mit unserem im dem Sinne nichts zu tun hat. Sind auch verschiedene Arbeitsgebiete/-aufgaben. Wir sind so zusagen der "Geldgeber". Wie verhält sich das jetzt mit dem BR? Sind wir dann zwei unterschiedliche? Müssen sie zusammengelegt werden? Wenn ja, muss dann eine Neuwahl gemacht werden, es handelt sich dabei um ca. 150 AN, oder muss ein GBR gebildet werden? Das sind erstmal die wichtigsten Fragen die ich hätte, ich hoffe mir kann da jemand Antwort geben. Mir qualmt schon der Kopf vom suchen.

Danke schon mal.

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Community-Antworten (3)

V
Venezuelaheike

16.03.2010 um 10:54 Uhr

hallo, ich gehöre einem zugekauften Betrieb an, wir haben einen eigenen Betriebsrat! Der BR unseres Haupsitzes hat bei uns kein Mitbestimmungsrecht. Der größere BR muß eigentlich die Bildung eines GBR in die Hand nehmen!

Ich hoffe das hilft erst mal ein wenig! Gruß Heike

S
sandsand

16.03.2010 um 11:17 Uhr

warum GBR? den gibt es doch nur bei mehrern BRs eines Unternehmens und nicht wenn es sich um den BR einer eigenen GmbH handelt.

Wenn es sich nicht um ein Fall eines Gemeinschaftsbetriebs handelt bleibt es bei den bisherigen BRs. Vielleicht ein KBR?

B
BRVLH

16.03.2010 um 11:39 Uhr

danke für die Antworten, hilft mir schon mal weiter. Wir sind ein gemeinnütziger Verein und das andere ist eine GmbH, soll sie auch bleiben und ich denke mal, da wir dann der Rechtsträger sind, muss ein GBR gebildet werden so wie Venezuelaheike schrieb.

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