bei uns tritt jetzt folgendes Problem auf.
Es wird eine GmbH gekauft, dort 3 BRM, GF bleibt. AN bleiben auch keiner wird entlassen.
Es soll ein eigenständiger Betrieb bleiben der mit unserem im dem Sinne nichts zu tun hat. Sind auch verschiedene Arbeitsgebiete/-aufgaben.
Wir sind so zusagen der "Geldgeber".
Wie verhält sich das jetzt mit dem BR? Sind wir dann zwei unterschiedliche? Müssen sie zusammengelegt werden? Wenn ja, muss dann eine Neuwahl gemacht werden, es handelt sich dabei um ca. 150 AN, oder muss ein GBR gebildet werden?
Das sind erstmal die wichtigsten Fragen die ich hätte, ich hoffe mir kann da jemand Antwort geben. Mir qualmt schon der Kopf vom suchen.
Danke schon mal.
Unsere Seminarempfehlung
Arbeitsrecht