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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Info- und Werbetrommel einer Vorschlagsliste - Darf eine Liste eigenständig Werbung machen?

W
WahlvorstandMUC
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen! Wir haben zum ersten Mal eine Listenwahl. Darf eine Liste eigenständig Werbung machen? Z.B. ein Email mit der Vorstellung der Kandidaten an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betriebs? Darstellung von Positionen? Oder Bedarf es dazu eine Genehmigung vom Wahlvorstand? Oder einer anderen Instanz? Ich denke, sie dürfen eigenständig die Info- und Werbetrommel rühren. Im Voraus vielen Dank für eine Antwort! Viele Grüße WahlvorstandMUC

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Community-Antworten (3)

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rolfo

09.07.2009 um 11:58 Uhr

Natürlich kann jede Liste oder auch jeder Kandidat für sich werben. Einer Gebnehmigung des Wahlvorstandes bedarf es nicht.

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Erwin

09.07.2009 um 12:01 Uhr

@WahlvorstandMUC

Z.B. ein Email Hier müsste der AG zustimmen! Es sei im betrieb wären Massenmails erlaubt

W
WahlvorstandMUC

09.07.2009 um 13:37 Uhr

Herzlichen Dank an rolfo und erwin!

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