Anwaltskosten - bin ich berechtigt mir eigenständig, ohne Zustimmung der anderen Betriebsratsmitglieder, einen Anwalt aufzusuchen ?
Guten Morgen, bin Neumitglied im Betriebsrat und habe mal eine Frage: Bin ich berechtigt mir eigenständig, ohne Zustimmung der anderen Betriebsratsmitglieder, einen Anwalt aufzusuchen und die Kosten über die Firma laufen zu lassen? Wir haben zwar als Betriebsrat einen Anwalt der uns zur Seite steht, da aber fast alle Betriebsratsmitglieder mit der Geschäftsführung klüngeln, gehe ich davon aus, dass mein Anliegen bei diesem Anwalt, der übrigens ein guter Bekannter von einem der Mitglieder ist, nicht geheim bleibt. Wenn ja, auf welches Recht oder Paragraphen kann ich mich da berufen?
Community-Antworten (19)
22.06.2006 um 10:16 Uhr
"Bin ich berechtigt mir eigenständig, ohne Zustimmung der anderen Betriebsratsmitglieder, einen Anwalt aufzusuchen ..."
Wenn es um Deine persönlichen Belange geht, kannst Du jeden RA der Welt aufsuchen.
"und die Kosten über die Firma laufen zu lassen? "
Die Kosten musst Du natürlich selber tragen!
22.06.2006 um 10:17 Uhr
Fayence,
wenn es Kosten der Betriebsratsarbeit sind?
22.06.2006 um 10:22 Uhr
Oh, wie spitzfindig!
22.06.2006 um 10:24 Uhr
Es geht ausschliesslich um betriebliche Belange!!!
22.06.2006 um 10:25 Uhr
Ach Ramses II, dann MUSS natürlich ein Beschluss des BR´s vorliegen. Ohne Beschluss verweigert der AG die Kostenübernahme natürlich und er bleibt auf den Kosten sitzen.
22.06.2006 um 10:37 Uhr
@Frank B. In diesem Fall wohl nicht! Zugegeben.
Aber im Rahmen des § 37/40 BetrVG ggf. wohl schon!
22.06.2006 um 10:43 Uhr
Einen Beschluss zu bekommen kann ich vergessen!!! Da ist man echt so ein bisschen auf sich allein gestellt. Muss es den erst so weit kommen, dass ich den gesamten Betriebsrat auffliegen lassen muss?
22.06.2006 um 10:45 Uhr
Wie einige andere auch, würde ich jetzt sagen "...wenn Du Gewerkschaftsmitglied wärest...". Ich lasse es aber.
22.06.2006 um 10:56 Uhr
warum lassen, Gewerkschaftsmitglieder können sich natürlich Rechtsberatung dort kostenlos (im Beitrag enthalten) holen. Anwälte wissen auch nicht mehr.
Und natürlich solltest Du Dich schulen lassen. Dazu wird doch wohl ein Beschluss des BR zu bekommen sein.
22.06.2006 um 11:05 Uhr
Nein, leider bin ich kein Gewerschaftsmitglied! Aber wenn fast der gesamte BR auf GV-Seite steht, fühlt man sich echt allein gelassen. Mir tun mein Kollegen nur leid, weil sie natürlich von dem ganzen Treiben, dass hier statt findet, nichts ahnen. Da muss man sich schon Rechtbeistand holen, um die Kollegen wenigstens noch einigermaßen schützen zu können!!!
22.06.2006 um 11:48 Uhr
"Ach Ramses II, dann MUSS natürlich ein Beschluss des BR´s vorliegen. Ohne Beschluss verweigert der AG die Kostenübernahme natürlich und er bleibt auf den Kosten sitzen."
Wirklich zwingend?
22.06.2006 um 13:09 Uhr
Gleich mit der ganz großen Keule zuschlagen. Schöner Start in 4 Jahre Betriebsratsarbeit. Du willst ein Rennen fahren, hast aber noch nicht einmal einen Führerschein. Was steht denn z.B. in § 2 Abs. 1 BetrVG? Wenn Du wirklich etwas erreichen willst, besuchst Du erst einmal Schulungen zum Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht. Bis zur Schulung kannst Du Dich z.B. im Internet auf http://www.neu-im-betriebsrat.de/erste_schritte/ informieren. Eintritt in die Gewerkschaft und ein Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz (z.B. Fitting) hilft Dir bei der Vorbereitung auf den großen Angriff. Wenn Du fleißig bist, hast Du in etwa 6 Monaten ein wenig Grundkenntnisse um das Verhalten Deiner Kollegen im Betriebsrat beurteilen zu können. Wenn nicht, werden Dich Deine Wähler früher oder später auslachen.
22.06.2006 um 13:34 Uhr
Guter Tipp!!! Aber ich acker seit 8 Wochen jeden Tag das BetrVG und AR durch. Sie haben es also nicht mit einem "dummen" Jungen zu tun!!!
22.06.2006 um 13:38 Uhr
und ich seit 16 Jahren. Du bist also, in Bezug auf Erfahrung, nah dran.
PS: Ich meine es nur gut mit Dir. Bedenke: Erfahrung ist die Summe aller Reinfälle!
22.06.2006 um 13:45 Uhr
Es gibt m.E. durchaus Situationen, die ein einzelnes Betriebsratsmitglied auch ohne Beschlußfassung berechtigt, auf Unternehmenskosteneinen Anwalt einzuschalten, hatte da erst gestern was dazu gelesen, kann ich ggf. noch nachtragen.
22.06.2006 um 14:41 Uhr
Das wäre echt super!!!
22.06.2006 um 15:49 Uhr
Also, ich hab grade mal nachgelesen. In groben Zügen (aus ArbeitGeberRechte Betriebsrat, 07/2006):
Wenn ein Betriebsratsmitglied beim ArbG ein Beschlußverfahren zur Überprüfung der Beschlüsse des Betriebsrats einleitet, die in seine Rechtsstellung als BR-Mitglied eingreifen, muß der AG für die Kosten des Verfahrens nach § 40 BetrVG aufkommen.
Allerdings braucht ein AG die Kosten nicht zu übernehmen, für die Kosten des Betriebsrats bei einem Verfahren nach § 103. Ebenso wenig bei Individualrechtlichen Ansprüchen.
22.06.2006 um 15:55 Uhr
Vielen Dank!!!
23.06.2006 um 10:53 Uhr
@ Rollie Nun steht diesem BR aber bereits ein RA zur "Verfügung" und robinhood möchte einen "eigenen" RA seines Vertrauens beantragen.
@ robinhood Ich frage mich ernsthaft, wie Du Deinen Antrag auf Kostenübernahme Deines "persönlichen" RA beim AG begründen willst! Mit dem Hinweis, dass "Euer" RA eine Plaudertasche sein könnte, machst Du Dich jedenfalls lächerlich.
@ Ramses II " Wirklich zwingend?"
Soll es doch tatsächlich Situationen geben, in denen der BR auch ohne Antragstellung auf Kostenübernahme einen RA beauftragen kann.
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