Wahlvorstand und Neutralität oder behinderung der Wahl ?
Hallo ,
bin etwas verärgert. Der WVV war gerade bei mir und hat mir angedroht die BR Wahl platzen zu lassen und behält sich vor rechtliche Schritte gegen mich einzuleiten.
(Natürlich lautstark und im Beisein eines Zeugen,mitgebracht)
Was ist passiert?
Ich habe eine völlig sachliche Wahlwerbung über das Intranet veröffentlicht.Im Anschluß habe ich mittgeteilt wie sich der WV zusammensetzt mit dem Hinweis bei weiteren Fragen sich direkt an diesen zu wenden.
Habe ich etwas falsch gemacht ?
delagundula
Community-Antworten (4)
15.03.2010 um 17:34 Uhr
Wahlwerbung über das Intranet muss vorher mit dem AG abgesprochen werden, denn entweder alle oder keiner darf das. also würde ich das schnell wieder herausnehmen und lieber ein paar flyer, natürlich mit privaten Mitteln, vorbereiten und außerhalb deiner Arbeitszeit verteilen.
15.03.2010 um 17:58 Uhr
Hallo delagundula, der WV hat mit Deiner Wahlwerbung doch nichts zu tun, der ist nur für die Wahl verantwortlich nicht für das Drumherum. Der einzige, der sich aufregen könnte wäre der AG (siehe kepdbr) Wie stellt sich der WV denn das "Platzenlassen" der Wahl vor? Und auf welcher rechtlichen Grundlage will er Dich belangen? (Soll ich mal kommen und... ;-))) )
15.03.2010 um 18:12 Uhr
Danke für den Zuspruch ... ich war schon am zweifeln.Ihr habt natürlich recht das ich hätte den AG vorher Fragen sollen. Dieser hat mir schriftlich mitgeteilt die zukünftig zu unterlassen. Ist auch okay so...:-) (mir wars egal und habe es billigend in Kauf genommen :-) )
Aber es war nicht der AG sonder der WVV.
Wahrscheinlich hat er sich darüber geärgert das ich ihm zuvorgekommen bin.
Na denn muss ich mir auf den Schrecken erst mal eins einschenken ;-) ...
delagundula
16.03.2010 um 01:12 Uhr
mach dir mal keinen kopf ist doch wahlKAMPF...nur die harten kommen in den garten! nenn mir eine firma die keinen wahlKRAMPF hat...toi toi toi ist bei uns auch
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