Erstellt am 05.02.2010 um 12:59 Uhr von braker
Hallo ThomasB.,
man kann es aber auch übertreiben. Je nach Größe des Betriebs hätte es auch ein paar Plakate an markanten Stellen getan. Überlegt doch mal ob das nicht übertrieben war!
Jetzt schon mit einem Rechtsanwalt drohen würde die ganze Atmosphäre sofort vergiften.
Wenn der Wahlvorstand in einer Gewerkschaft ist sollte er sich doch erstmal da kundig machen bevor er einen Rechtsanwalt einschaltet.
Last die Kirche doch erst einmal im Dorf.
Erstellt am 05.02.2010 um 13:05 Uhr von delangundula
Nun ja, so einfach ist es nicht.Der AG muss nicht dulden das der Betrieb mit Plakaten zugepflastert wird. Insofern gebe ich dem Abteilungleiter recht.Der Vorschlag die GF vorher zu Fragen wo die Plakate aufgehangen werden können halte ich für korrekt.
Eine Behinderung der Wahl sehe ich nicht...
Erstellt am 06.02.2010 um 15:06 Uhr von ThomasB
Die Antwort der Gewerkschaft war ja laut Wahlvorstand, daß er wo alle Mitarbeiter vorbei kommen, Plakate aufgehangen werden dürfen. Aber bis jetzt war es ja so, daß der AG erstmal alle Plakate verboten hatte. Angeblich weil die Plakate mit der Aufforderung zur BR Wahl zu gehen von Verdi kam. Und der AG war der Meinung, daß sei Werbung von Verdi.
Der Wahlvorstand hat nach zäher Verhandlung erreicht, daß ein " Schwarzes Brett" dafür aufgehangen wird so schnell wie möglich.
Erstellt am 06.02.2010 um 15:14 Uhr von nicoline
ThomasB
*Der Wahlvorstand hat nach zäher Verhandlung erreicht, daß ein " Schwarzes Brett" dafür aufgehangen wird so schnell wie möglich.*
Dann aber da, wo wirklich viele regelmäßig vorbei müssen!
Erstellt am 06.02.2010 um 19:44 Uhr von rainerw
Dieser Artikel sollte Dir/euch dabei eigentlich weiterhelfen.
http://www.dpvkom.de/br_wahl/dpvkom_12_13.pdf