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Wählerliste und Abmahnung

D
djserena
Nov 2018 bearbeitet

Kann sich ein Mitarbeiter auf die Wählerliste setzten lassen, der bereits mehrere Abmahnungen bekommen hat.

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Community-Antworten (6)

R
rolfo

15.03.2010 um 13:33 Uhr

Ja, warum denn nicht

P
peters

15.03.2010 um 14:01 Uhr

Man kann sich grundsätzlich nicht auf die Wählerliste setzen lassen; als wahlberechtigter Mitarbeiter ist man drauf, es sei denn die Mitarbeiterdatenbank stimmt nicht.

Und wer sollte/darf/kann denn wissen, wie viele Abmahnungen ein MA hat? Hängt das am schwarzen Brett aus?

D
djserena

15.03.2010 um 14:11 Uhr

Hallo zusammen, ich muß mich korrigieren, ich meinte nicht die Wählerliste sondern kann sich ein Mitarbeiter vorschlagen lassen um in den BR gewählt zu werden?

N
Nemeth

15.03.2010 um 14:15 Uhr

@djserena

Das ist ja dasselbe. Auch dafür sind die beiden Antworten von rolfo und peters zutreffend.

Ja, er kann!

G
geploeg

15.03.2010 um 14:39 Uhr

Allerdings muss sich auch ein BR oder BR-Kandidat an die Spielregeln im Unternehmen halten und auch seine vertraglichen Arbeitnehmerpflichten nachkommen. Er ist damit nicht grundsätzlich vor einer personenbedingten Kündigung geschützt.

P
Paddy

16.03.2010 um 13:46 Uhr

Er kann sich sogar in den BR wählen lassen, wenn er gekündigt ist, und Kündigungschutzklage eingereicht.......also die Kündigung noch nicht durch ist.

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