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Wählbarkeit bei Wiedereingliederung ??

H
Haseundigel
Nov 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben im Mai BR Wahlen. Nun ist eine Mitarbeiterin schon lange krank, und wird im April erst wieder eingegliedert. Sie ist sehr scharf darauf, sich im BR zu engagieren. Darf Sie sich aufstellen lassen, solange Sie sich noch in der wiederiengliederung befindet, oder hat Sie nur ein Wahlrecht?

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Community-Antworten (2)

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Petrus

15.03.2010 um 12:36 Uhr

Krankheit ist kein Hindernis, gewählt zu werden.

H
Haseundigel

15.03.2010 um 14:06 Uhr

Hallo Petrus, in eier Schulung von Verdi habe ich gehört, das Langzeitkranke nicht gewählt werden können. Betroffener AN ist bereits seit Okt 2009 krank, und es ist nicht sicher, ob er trotz Wiedereingliederung im Bertieb bleibt. Zum einen ist es dann meiner Meinung nach Schwachsinn, sich in den BR wählen zu lassen und zum anderen bin ich der Meinung, die Wiedereingliederung wird vorgezogen, um in den BR zu kommen.

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