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Benachteiligung eines BR-Mitgliedes

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Phasenprüfer
Nov 2016 bearbeitet

Im Betrieb (Callcenter In- und Outbound, Werkzeugverkauf) wird eine neue Telefonanlage installiert, die es Vorgesetzten ermöglicht, mitarbeiterbezogene Auswertungen über Verhaltens- und Leistungskontrolle (Dauer von Telefonaten, Bereitzeiten, Nacharbeitszeiten, Pausenzeiten...) anzufertigen. Ich war als Multiplikator zur Schulung weiterer MitarbeiterInnen auf die neue Anlage vorgesehen und habe als ich vorab geschult wurde von diesen Möglichkeiten erfahren. Ich selbst bin BR-Mitglied und habe diese Erkenntnis ins BR-Gremium getragen. Es folgte eine Mail an die Führungskräfte, in der sachlich auf das Mitbestimmungsrecht des BR hingewiesen wurde. Also Folge wurde ich letzten Freitag von der Abteilungsleitung vorgeladen und mir als Hauptverdächtigem mitgeteilt, dass ich von meinem Schulungsauftrag entbunden sei. Dabei sei nicht meine BR-Arbeit das Problem, sondern mein persönliches Verhalten in Form des Informationsmails an die Führungskräfte, das der BR-Vorsitzende geschrieben hat. Meiner Ansicht nach entscheidet der BR über seine Vorgehensweise und die Kommunikationswege. Eine Trennung von BR-Arbeit und dem damit verbundenen Verhalten (sofern nicht beleidigend oder mit Mord verbunden) ist darüber hinaus nicht zulässig. Damit Verstoß gegen § 78 BetrVG. Wie ist die Lage?

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Community-Antworten (3)

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Erwin

15.03.2010 um 08:21 Uhr

Also, ganz klar volle MB und § 87. Denn AG auffordern sofort eine BV zu verhandlen, weiter, dass bis zum Abschluss der BV keine Funktion außer Telefonieren der An lage genutzt werden darf. Alle bis zum Abschluss der BV erfassten / gewonnenen Daten sind zu löschen. Stimmt der AG dem nicht sofort schriftl. zu, Sondersitzung des BR Anwalt beauftragen die Rechte des BR hier wahrzunehmen. Dass wären einweilige Verfügung welche die Nutzung bis zum Abschluss einer BV untersagt, Einigungsstelle einberufen usw.

Gleich durch den Anwalt prüfen lassen, ob die Entbindung vom Schulungsauftrag nicht den Sachverhalt der Behinderung der BR-Arbeit erfüllt, es spricht sehr viel dafür und dann auch hier entsprechend handeln. Weiter sofort einmal alle anderen MB-Punkte prüfen und genauer angehen auslegen. Hier immer beim Thema Arbeitszeit, also Mehrarbeit und ArbZG Regeln/ Grenzen anfangen. Da liegt es meisstens im argen.

W
Waschbär

15.03.2010 um 12:38 Uhr

@Phasenprüfer, Der BRV hätte nicht irgendwelche FKs an Schreibnen sollen, SONDERN gleich dem AG um ein Gesopräch bitten müssen, in dem er "nachfragt" wo den die Vorabinfo für den BR "fest hängt" ????

Ferner muss der BRV dem AG übermitteln, das es sehr fraglich ist, das du vom FK in der BR Arbeit behindert wirst bzw genötig wirst deinen Schulungsauftrag ab zu geben.

WAS aber ander Seits GAR nicht Vergeht ist, WEIL du Schreibst DU bist Multikator ..... für etwas was der MBR unter liegt, das könnte dir als BRM auf die Füsse fallen.

P
Phasenprüfer

15.03.2010 um 20:31 Uhr

Also dass das Thema nach §87 (Paragraph siebenundachtzig) mitbestimmungspflichtig ist, ist ja unstrittig. Die Frage, die mich brennend interessiert ist, ob es irgendwelche denkbaren Gründe gibt, aus dem Verhalten eines BR-Mitgliedes im Rahmen der Ausübung seines Amtes rechtsgültig Sanktionen abzuleiten. Wenn nein - das ist mein Verständnis des §78 (Paragraph achtundsiebzig) - liegt eine Straftat vor.

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