Im Betrieb (Callcenter In- und Outbound, Werkzeugverkauf) wird eine neue Telefonanlage installiert, die es Vorgesetzten ermöglicht, mitarbeiterbezogene Auswertungen über Verhaltens- und Leistungskontrolle (Dauer von Telefonaten, Bereitzeiten, Nacharbeitszeiten, Pausenzeiten...) anzufertigen. Ich war als Multiplikator zur Schulung weiterer MitarbeiterInnen auf die neue Anlage vorgesehen und habe als ich vorab geschult wurde von diesen Möglichkeiten erfahren. Ich selbst bin BR-Mitglied und habe diese Erkenntnis ins BR-Gremium getragen. Es folgte eine Mail an die Führungskräfte, in der sachlich auf das Mitbestimmungsrecht des BR hingewiesen wurde. Also Folge wurde ich letzten Freitag von der Abteilungsleitung vorgeladen und mir als Hauptverdächtigem mitgeteilt, dass ich von meinem Schulungsauftrag entbunden sei. Dabei sei nicht meine BR-Arbeit das Problem, sondern mein persönliches Verhalten in Form des Informationsmails an die Führungskräfte, das der BR-Vorsitzende geschrieben hat. Meiner Ansicht nach entscheidet der BR über seine Vorgehensweise und die Kommunikationswege. Eine Trennung von BR-Arbeit und dem damit verbundenen Verhalten (sofern nicht beleidigend oder mit Mord verbunden) ist darüber hinaus nicht zulässig. Damit Verstoß gegen § 78 BetrVG. Wie ist die Lage?