Erstellt am 14.03.2010 um 20:52 Uhr von MonaLisa
@Bettina,
im Endeffekt dein Vertrag, leider.........
Der Kündigungsschutz wirkt nur so lange, bis dein Vertrag endet.
Erstellt am 14.03.2010 um 22:48 Uhr von Lotte
Bettina,
ergänzend zu Mona: Da man einen befristeten Vertrag nicht kündigen muss, gibt es auch keinen Schutz vor dem Auslaufen des Vertrages.
Erstellt am 15.03.2010 um 11:42 Uhr von KannMan
Mich würde erst einmal interessieren wie lange Du im Betrieb bist - ist dieser Betrieb in den letzten vier Jahren gegründet worden? - und wie oft Du befristet wurdest in dieser Zeit. Vielleicht ergibt sich daraus ja dann ein ganz anderes Bild ;-)
Erstellt am 15.03.2010 um 17:23 Uhr von BettinaW
Also zuerst habe ich ein freiwilliges soziales Jahr absolviert, danach hab ich einen Arbeitsvertrag für die Zeit meiner Ausbildung erhalten (3 Jahre). Alleine dieser Vertrag ist schon komisch, da klipp und klar Arbeitsvertrag draufsteht und auf Grundlage des Teilzeitbefristungsgesetzes beruht. So und letztes Jahr hab ich einen Arbeitsvertrag befristet auf ein Jahr erhalten. Dieser Vertrag läuft 31. Juli 2010 aus. Danach erhalte ich nochmals einen befristeten Arbeitsvertrag für 1 Jahr und erst dann einen unbefristeten.
Ich glaub aber nicht, dass dies Rechtens ist.
Erstellt am 16.03.2010 um 06:34 Uhr von KannMan
Ich würde damit mal zu einem Anwalt gehen bzw. die Gewerkschaft anrufen. Ich weiss zwar nicht wie es sich mit einen sozialen Jahr und einen Folgearbeitsvertrag verhält, denke aber das auch hier die Regelung gilt, dass Zeiten einer vormaligen Beschäftigung angerechnet werden müssen bzw. nach dem sozialen Jahr keine Befristung hätte stattfinden dürfen. Träfe dies zu hast Du bereits einen unbefristeten Arbeitsvertarg. Aber wie gesagt, rede mal mit einen Anwalt oder der Gewerkschaft. Vielleicht kennt sich auch hier jemand etwas genauer diesbezüglich und mit dem TzBfG aus ;-)