wir haben letzte Woche einen Antrag auf Hilfsarbeiter für den Betrieb erhalten, diesen haben wir auch gewährt und dem Meister der Abteilung schriftlich bescheid gegeben.
Daraufhin hat die Personalbteilung behauptet das nur wenn sie diese schriftlich von uns erhalten sie auch Leiharbeiter bestellen können, so stehe es im Gesetzbuch. Man konnte mir den § zwar nicht sagen aber ich würde ja Zeit haben um dieses nachzusehen. Habe bis jetzt noch nichts gefunden. um erhrlich zu sein weiss ich auch gar nicht wo ich nachsehen soll.