Erstellt am 14.03.2010 um 07:28 Uhr von Brkevin
Hallo meine BR-Kollegen
Ich habe noch was vergessern. Der BRM ist im Moment von AG freigestellt worden und der ist der Wahllistensvertreter / bei uns der Wahlstag ist am 13.04.2010. Vielleicht der AG hat ihm wegen der Wahlzeit freigestellt, damit er die nächste BR-Periode nicht mehr in der BR-Gremmium rein kommen könnte.
BR Kevin
Erstellt am 14.03.2010 um 07:59 Uhr von ridgeback
Brkevin,
**Der BRM ist im Moment von AG freigestellt worden ***
Aber der Kollege kommt doch hoffentlich täglich in`s BR-Büro?
Erstellt am 14.03.2010 um 08:52 Uhr von DonJohnson
wie schon ridgeback schrieb... auch wenn er von seiner vertraglichen Arbeitsleistung freigestellt ist, kann er dennoch BR Arbeit machen.
Wenn der BR der Kündigung nicht zugestimmt hat, muß der AG diese vom Arbeitsgericht ersetzen lassen. In dem von dir vorgestellten Fall, wird er da vermutlich arge Probleme bekommen ;-)))
Leider habe ich den anderen Fred nciht mehr verfolgt gestern, ich denke hier könnte der BR den AG auch mal dezent auf 119 hinweisen. Ein solches Kündigungsbegehren (und das im Wahlzeitraum) könnte diesen Tatbestand erfüllen.
Das ist es was ich gestern ausdrücken wollte... ;-)
Ach ja, die Sperre kann man im Nachhinein noch rausnehmen. Gehe auf deinen ersten Beitrag (also deine Frage), gehe dann auf bearbeiten und dann kannst du den Haken raus nehmen - das nur so nebenbei...
Erstellt am 14.03.2010 um 11:44 Uhr von häschen
hallo DonJohnson, manchmal hab ich viele Fragen aber manchmal bin ich auch nur hier drin um deine Antworten zu lesen ( mit diesem kleinen Unterton) und manchmal frag ich mich wer dahinter steckt. Mach weiter so !
Cassy
Erstellt am 14.03.2010 um 11:57 Uhr von DonJohnson
@häschen
Hmmm, du siehst mich sprachlos...
Danke für das Kompliment...
Erstellt am 14.03.2010 um 12:07 Uhr von ridgeback
DJ,
wau, jetzt wirst Du bestimmt nen Meter größer. ;-))
Erstellt am 14.03.2010 um 12:31 Uhr von MonaLisa
@Löwenhund,
DJ schläft ab sofort nur noch mit Häschenkrawatte! :-))