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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigung von BR-Mitglieder

B
Brkevin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo meine BR-Kollegen

Aufgrund der 7 Antworten begrenzen, mus ich eine neue Frage an Euch mit dem Thema "Kündigung von BR-Mitglieder" stellen. Hier die genaue Geschichte eine Kündigung von BR-Mitglieder: Der BRM arbeite als Auftrafsabwicklung seit 22 Jahre in meiner Firma. Seit 2006 gehört er zur der BR-Gremium sein, bekommt er ständig etwas Schwierigkeiten von der GL. Er hat bis jetzt mit dem RV die Beschwerde der AG vor Gericht durchgesetzt. Jetzt in dieser Woche hat er ein Fehler !!! (der Auftragsabwicklung) gemacht, den ca. 3000,00 Euro schadet. (bei uns arbeitet ca. 300 MA und 50 LA). Der AG will ihn nach § 103 betrVG fristlos kündigen. Der BR erhält die Anhörung. Der BR stimmt dem Begehren des AG nicht zu.

Das war die Geschichte. Ich danke euch für die Unterstützung

BR Kevin

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Community-Antworten (7)

B
Brkevin

14.03.2010 um 08:28 Uhr

Hallo meine BR-Kollegen

Ich habe noch was vergessern. Der BRM ist im Moment von AG freigestellt worden und der ist der Wahllistensvertreter / bei uns der Wahlstag ist am 13.04.2010. Vielleicht der AG hat ihm wegen der Wahlzeit freigestellt, damit er die nächste BR-Periode nicht mehr in der BR-Gremmium rein kommen könnte.

BR Kevin

R
ridgeback

14.03.2010 um 08:59 Uhr

Brkevin, **Der BRM ist im Moment von AG freigestellt worden *** Aber der Kollege kommt doch hoffentlich täglich in`s BR-Büro?

D
DonJohnson

14.03.2010 um 09:52 Uhr

wie schon ridgeback schrieb... auch wenn er von seiner vertraglichen Arbeitsleistung freigestellt ist, kann er dennoch BR Arbeit machen.

Wenn der BR der Kündigung nicht zugestimmt hat, muß der AG diese vom Arbeitsgericht ersetzen lassen. In dem von dir vorgestellten Fall, wird er da vermutlich arge Probleme bekommen ;-)))

Leider habe ich den anderen Fred nciht mehr verfolgt gestern, ich denke hier könnte der BR den AG auch mal dezent auf 119 hinweisen. Ein solches Kündigungsbegehren (und das im Wahlzeitraum) könnte diesen Tatbestand erfüllen.

Das ist es was ich gestern ausdrücken wollte... ;-)

Ach ja, die Sperre kann man im Nachhinein noch rausnehmen. Gehe auf deinen ersten Beitrag (also deine Frage), gehe dann auf bearbeiten und dann kannst du den Haken raus nehmen - das nur so nebenbei...

H
häschen

14.03.2010 um 12:44 Uhr

hallo DonJohnson, manchmal hab ich viele Fragen aber manchmal bin ich auch nur hier drin um deine Antworten zu lesen ( mit diesem kleinen Unterton) und manchmal frag ich mich wer dahinter steckt. Mach weiter so ! Cassy

D
DonJohnson

14.03.2010 um 12:57 Uhr

@häschen Hmmm, du siehst mich sprachlos... Danke für das Kompliment...

R
ridgeback

14.03.2010 um 13:07 Uhr

DJ, wau, jetzt wirst Du bestimmt nen Meter größer. ;-))

M
monalisa

14.03.2010 um 13:31 Uhr

@Löwenhund, DJ schläft ab sofort nur noch mit Häschenkrawatte! :-))

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