Erstellt am 14.03.2010 um 08:16 Uhr von Rattle
@Wahlhelfer
selbstverständlich darfst du.
nur am tag der wahl nicht im wahllokal!
mfg
Erstellt am 14.03.2010 um 08:16 Uhr von MonaLisa
@Wahlhelfer,
was stört dich am Verhalten des Kollegen? Ich seh nix falsches.....
Er darf als Wahlhelfer sich genau so als Kandidat zur Verfügung stellen wie jeder andere (der die Vorraussetzungen erfüllt!) auch.
Er darf das auch überall erzählen! Wobei ich mich frage wo das so interessant sein könnte... Die Kollegen wissen das doch, sobald die Liste aushängt.
Er darf auch erzählen, warum er sich als Kandidat zur Verfügung stellt, was er gerne ändern möchte.
Da ist bisher keine unerlaubte Handlung. :-)
Erstellt am 14.03.2010 um 08:28 Uhr von Wahlhelfer
Habe mich falsch ausgedrückt! Ich meinte natürlich während der Wahl im Wahllokal und am Tag der Wahl, sorry ;-)
Erstellt am 14.03.2010 um 08:42 Uhr von MonaLisa
@
Wahlhelfer,
ist ziemlich eindeutig, oder?
".........Neben einem in der Wahlkabine ausgelegten (möglichst dokumentenechten) Schreibgerät kann auch der Wahlvorschlag mit den Kandidaten bzw. den Vorschlagslisten ausgehängt sein. Sonstige Mitteilungen, insbesondere im Hinblick auf Wahlwerbung, sind nicht zugelassen."
http://www.weka-betriebsratswahl.de/wahlgrundsaetze
Erstellt am 14.03.2010 um 08:43 Uhr von DonJohnson
@Wahlhelfer
Hab ich mir gedacht, dass du das meinst, da du ja als Wahlhelfer erst am Wahltag tätig wirst.
Im Wahllokal darfst du das natürlich nicht und auch auf dem Weg zum Wahllokal hätte ich da so meine Probleme mit.
Erstellt am 14.03.2010 um 09:12 Uhr von Wahlhelfer
Ok danke, war mir da nicht so sicher ob ich die Wähler noch durch die Blume am Wahltag im Flur zur Wahlurne mitteilen darf das auch ich auf der Liste stehe und für unendlichen Reichtum für alle stehe;-)
Erstellt am 14.03.2010 um 09:14 Uhr von MonaLisa
@Wahlhelfer,
mach das doch ein paar (1!)Tage vorher!