Darf man als Wahlhelfer während der Wahl für sich werben?
Darf man, wenn man als Wahlhelfer fungiert, sich auch als BR Bewerber outen und erzählen wofür man als BR Kandidat steht oder wäre dies eine unerlaubte Handlung während der BR Wahl?
Community-Antworten (7)
14.03.2010 um 09:16 Uhr
@Wahlhelfer
selbstverständlich darfst du.
nur am tag der wahl nicht im wahllokal!
mfg
14.03.2010 um 09:16 Uhr
@Wahlhelfer,
was stört dich am Verhalten des Kollegen? Ich seh nix falsches.....
Er darf als Wahlhelfer sich genau so als Kandidat zur Verfügung stellen wie jeder andere (der die Vorraussetzungen erfüllt!) auch.
Er darf das auch überall erzählen! Wobei ich mich frage wo das so interessant sein könnte... Die Kollegen wissen das doch, sobald die Liste aushängt.
Er darf auch erzählen, warum er sich als Kandidat zur Verfügung stellt, was er gerne ändern möchte.
Da ist bisher keine unerlaubte Handlung. :-)
14.03.2010 um 09:28 Uhr
Habe mich falsch ausgedrückt! Ich meinte natürlich während der Wahl im Wahllokal und am Tag der Wahl, sorry ;-)
14.03.2010 um 09:42 Uhr
@ Wahlhelfer, ist ziemlich eindeutig, oder?
".........Neben einem in der Wahlkabine ausgelegten (möglichst dokumentenechten) Schreibgerät kann auch der Wahlvorschlag mit den Kandidaten bzw. den Vorschlagslisten ausgehängt sein. Sonstige Mitteilungen, insbesondere im Hinblick auf Wahlwerbung, sind nicht zugelassen."
14.03.2010 um 09:43 Uhr
@Wahlhelfer Hab ich mir gedacht, dass du das meinst, da du ja als Wahlhelfer erst am Wahltag tätig wirst. Im Wahllokal darfst du das natürlich nicht und auch auf dem Weg zum Wahllokal hätte ich da so meine Probleme mit.
14.03.2010 um 10:12 Uhr
Ok danke, war mir da nicht so sicher ob ich die Wähler noch durch die Blume am Wahltag im Flur zur Wahlurne mitteilen darf das auch ich auf der Liste stehe und für unendlichen Reichtum für alle stehe;-)
14.03.2010 um 10:14 Uhr
@Wahlhelfer, mach das doch ein paar (1!)Tage vorher!
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