Briefwahl - Rolle des Wahlhelfers
Liebes Forum folgende Fragen beschäftigen uns im Zusammenhang mit der bevorstehenden BR-Wahl die für ca. 90 % der Beschäftigten als Briefwahl aufgrund der Betriebsstruktur ( Außendienst) durchgeführt wird. Benötigt das Wahlbüro für den Rücklauf der Wählerbriefe einen eigenen Post-Briefkasten der zu jeder Zeit (also auch Samstag ) erreichbar ist ? Das Wahlbüro ist gleichzeitig eine Geschäftstelle mit Öffnungszeiten Mo-Fr bis 15 Uhr in der die sonst übliche Briefpost, irgendeinem Mitarbeiter vom Briefträger ausgehändigt wird. Darf die Post auch von einem Wahlhelfer (nicht Wahlvorstand) während der Öffnungszeiten persönlich entgegengenommen werden und bis zum Wahltag aufbewahrt werden ? Insbesondere wenn es sich bei dem Wahlhelfer um einen Kandidaten der BR Wahl handelt ? Müssen alle Mitarbeiter die in der Regel Briefpost entgegennehmen, als Wahlhelfer verpflichtet werden ? Ist eine Wahl anfechtbar wenn die Briefpost vom Postzusteller am Empfang abgelegt wird, weil z.B. gerade kein Mitarbeiter erreichbar ist bzw. beschäftigt ist ?
Herzlichen Dank für Eure objektive Einschätzung gern natürlich mit einer rechtlichen Begründung.
Community-Antworten (5)
25.01.2026 um 17:37 Uhr
Die Briefwahlunterlagen werden an den WV geschickt. Ich habe aber nicht ganz verstanden, wer da in der Geschäftsstelle jetzt die Briefe annimmt. Sind das Bedienstete, die sich sonst auch um die Post kümmern?
26.01.2026 um 04:44 Uhr
mich würde das auch mal interessieren!
Wir als WV haben einen Briefkasten, aber da kommen nur die MA dran aber nicht der Postmann. Bei uns wird alle Post beim Betriebsbüro abgegeben und diese verteilen diese dann!
Ist das so ok mit der Briefwahl?
30.01.2026 um 12:53 Uhr
Ihr solltet Euch wirklich überlegen, wie man darauf eine Antwort geben soll. Welche Mitarbeiter kommen dran und sind das MA, die sich "immer" um die Post kümmern?
30.01.2026 um 23:55 Uhr
der Postmann/Frau übergibt die Post dem Betriebsbüro. Das sind 2 MA, die die Post dann verteilen, also bei uns in den Briefkasten stecken! Sind immer die selben 2 MA!
Aber anderes ist bei uns nicht möglich, das der Postmann/frau die Post direkt an en Wahlvorstand in unseren Briefkasten wirft!
31.01.2026 um 01:15 Uhr
@damei81
Also bei Dir sehe ich da im Moment kein Problem.
@Künzel
nachdem ich mir Deinen Text noch ein paar Mal “zu Gemüte geführt habe, sehe ich da große Probleme. Meines Erachtens nach sind die Wahlhelfer eher für den Wahltag da. Wenn es eine sehr große Firma ist, dürfte ein Wahlhelfer die Post mEn zwar annehmen…. müsste sie aber ohne Verzögerung dem WV übergeben.
Eine Aufbewahrung seitens des Wahlhelfers ist mEn nicht statthaft.
Man kann natürlich die Postleute zu Wahlhelfern machen, aber das kann man ja auch ablehnen.
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