Erstellt am 14.03.2010 um 08:30 Uhr von MonaLisa
@koora,
wenn der Kollege vor dem Wahllokal für seine Liste wirbt, ist das in Ordnung. Da er aber ein Wahlvorstandsmitglied ist, fungiert er ja als solcher am Wahltag IM Wahllokal.
Da hat er das gefälligst zu unterlassen!
Im übrigen sind die Wähler (hoffentlich!) mündige Mitmenschen, die sich im allgemeinen von solchen - in meinen Augen - primitiven Aufforderungen nicht beeinflussen lassen!
Erstellt am 14.03.2010 um 11:28 Uhr von koora
und wenn nicht????????????
Erstellt am 14.03.2010 um 11:31 Uhr von DonJohnson
... dann ist die Wahl anfechtbar!!!
Erstellt am 14.03.2010 um 11:42 Uhr von koora
kann man den .......nicht schon vorher elemenieren?(sorry) weil das vorprogrammiert ist!!
Erstellt am 14.03.2010 um 19:04 Uhr von Stanley
Ich hab auch Werbung für mich gemacht, indem ich gesagt habe: "Wählt mich, damit wählt ihr gleich Zwei - denn ich habe immer einen neben mir herlaufen..."
Will damit jetzt sagen, dass ich es nicht verstehen kann, wie solche Leute in den Wahlvorstand bestellt werden können?
"Eliminieren" dürfte im Nachhinein erheblich schwieriger sein...
Gruß
Stanley