Der Geschäftsführer kommt unangekündigt mit einem Rechtsanwalt zur Sitzung mit dem Betriebsrat
Zu einer Sitzung des Betriebsrates mit dem Geschäftsführer, kommt der Geschäftsführer, ohne vorherige Ankündigung mit einem Rechtsanwalt als Sachbeistand. Seine Begründungen für diese überraschende "Verstärkung" sind folgende: Weil er die Tagesordnung zu spät vom Betriebsrat erhalten habe, weil vorgeschlagene Tagesordnungspunkte sich besser mit diesem juristischem Beirat besprechen lassen, als Letztes dann, weil der Geschäftsführer die Kommunikation mit dem Betriebsrat endlich "in die richtigen Bahnen lenken" will.
Der Betriebsrat verweist darauf, daß diese Eigenmächtigkeit nicht mit dem Betriebsrat abgesprochen wurde und er eigentlich, bei Beharren der Gegenseite auf die Anwesenheit des Rechtsanwaltes, die Versammlung wegen nicht ordnungsgemäßem Verlauf abbrechen müßte. Die Gegenseite stellt daraufhin die Bereitschaft des Betriebsrates mit der Geschäftsführung zu kommunizieren in Frage.
Der Betriebsrat läßt sich nach kurzer interner Besprechung darauf ein, im Falle dieser Sitzung eine Ausnahme zu machen, aber unter der Bedingung, bei den zukünftigen Sitzungen mit der Geschäftsführung, solche Externen nur nach vorheriger Absprache zu dulden, bzw., zu bestimmten Themen. Der Betriebsrat entscheidet sich dazu, um in diesem Falle Gesprächsbereitschaft zu signalisieren.
Hätte der Betriebsrat anders verfahren müssen - also in jedem Falle, bei Beharren der Gegenseite, abbrechen müssen?
Community-Antworten (7)
18.03.2011 um 13:56 Uhr
Klar der Ag hätte Euch vorher informieren müssen, ob okay das er jemanden mitbringt. Klar Ihr hättet Euch querstellen können und eine neue Sitzung irgendwann einberufen können. Ich persönlich finde, das ihr richtig gehandelt habt, sofern es bei Euch noch nicht verhärtete Fronten gibt. Kommunizieren ist in meinen Augen immer sinnvoller wie prozessieren. Es muß aber für beide Seiten passen!
18.03.2011 um 14:20 Uhr
ich hab die Erfahrung gemacht, wenn ein BR gut geschult ist, kann die Anwesenheit eines Rechtsanwalts immer nur von Vorteil sein da er im Endeffekt nur die Ansichten des BR, falls sie enstprechend sachkundig vertreten werden, bestätigen und so Defizite im Bereich des AG ausgleichen kann
andererseits, falls der BR keine Ahnung von seinem Aufgabenbereich hat, kann ein Rechtsanwalt dies entsprechend erkennen und dem AG so wertvolle Tipps liefern, um den BR kaltzustellen
also je nachdem, wie ihr drauf seid, entweder duldet ihr auf eurer Sitzung nur die Leute, die eingeladen wurden (der AG und sonst niemand) oder ihr seid froh, daß der AG einen sachkundigen Anwalt mitbringt, der euch eigentlich nur helfen kann, den AG von berechtigten Anliegen zu überzeugen
18.03.2011 um 14:45 Uhr
Ich drehe den Spieß mal um. BR wird beim GF eingeladen und erscheint dort ohne Absprache mit einem Anwalt. Meint ihr der GF hätte dann mit euch gesprochen??
18.03.2011 um 14:53 Uhr
ich hätte mir zu meiner aktiven Zeit gewünscht, neben dem AG wäre jedes Mal ein Rechtsanwalt gesessen
was hätten wir uns für Zeit gespart..............
18.03.2011 um 15:48 Uhr
Gleiches Recht fuer alle. Genau so wenig wie ein Beschaeftigter einen Anwalt zum Personalgespraech mitbringen darf -snetsprechenden Urteile findet man im Web- , hat die GF/AG kein Recht einen Anwalt zur BR-Sitzung mit zu bringen. Daher haette ich dem GF/AG gesagt sie gerne aber Anwalt nein.
18.03.2011 um 17:20 Uhr
wo steht denn das der AG das nicht darf? Ich sehe das durchaus anders...
19.03.2011 um 10:32 Uhr
muddy, Du wirst sicher für beide Positionen genug BRM finden, die diese mit guten Argumenten untestützen. Ändern kann man es jetzt sowieso nicht mehr. Interessanter finde ich das weitere Vorgehen und die gelebte Betriebskultur. Wie weit gilt hier in Zukunft gleiches Recht für alle? Wie geht der AG mit dem Wunsch des BR nach einem externen Berater aus gegebenen Anlass um?
Mit einem RA an der Seite unseres AG hätte ich keine Probleme, für uns ist externe Beratung aber auch "normal", auch für den BR
Verwandte Themen
Rechtsanwalt nach Erstgespräch als nicht kompetent herausgestellt
Hallo zusammen, Wir haben im Mai diesen Jahres einen Betriebsrat in unserem kleinen Betrieb gegründet. Da niemand von uns Erfahrungen auf dem Gebiet "Betriebsratsarbeit" und "Arbeitsrecht" hat, wollt
BR-Sitzungsordnung - Niederlassungsleiter bringt unangekündigt seinen Vertreter zu der Sitzung mit, ohne den BR zu informieren - zulässig?
Der BR hat zu einer Sitzung eingeladen. Eingeladen wurden die BR-Mitglieder und der Niederlassungsleiter. Dieser hat unangekündigt seinen Vertreter zu der Sitzung mitgebracht, ohne den BR zu informier
Callcenter - Dürfen die Teamleiter unangekündigt in Kundengespräche reinhören?
Hallo Forum, erneut benötige ich Eure Hilfe. Folgende Frage wurde mir heute gestellt: Wir arbeiten in einem Call Center. Dürfen die Teamleiter unangekündigt in Kundengespräche reinhören? Ich meine,
Unangekündigte Arbeitsbeginnkontrolllisten - Einführung ohne Zustimmung des Betriebsrats zulässg?
In meiner Firma wurden unangekündigt Pünktlichkeitslisten eingeführt, die von Teamleitern geführt werden, die oft selbst unpünktlich sind und zudem auch nicht immer zu einer Frühschicht eingeteilt sin
BR-Wahl absolutes Chaos, Kollege mit ruhendem Arbeitsverhältnis gewählt obwohl angeblich nicht wählbar - muß neu gewählt werden?
Hallo, an alle. Wer kennt sich aus: bei unserer letzten br-wahl wurde ein kollege aufgestellt, der seit mehreren jahren ein "ruhendes arbeitsverhältnis" hat, da er eine teilberentung erhält. nach anf