W.A.F. LogoSeminare

Abgeschlossene Wahl anfechten auf richtigkeit

W
Wolly
Nov 2016 bearbeitet

Kann man nach der Wahl die Auszählung, die ja bekanntlich von BR und von eigenen Kandidaten gemacht wird anfechten? Da wir vier Listen haben wobei bei einer 2 Stimmen fehlen um ein BR zu stellen?

Öffentlich schön und gut aber wer weiß was unter denen läuft und ob die ungültigen Abgegebenen Stimmen auch wirklich ungültig sind.

90403

Community-Antworten (3)

R
ridgeback

13.03.2010 um 08:45 Uhr

Wolly, können kann man. Mit einer Klage unterstellt man dem WV ja unredlichkeit. Du hättest ja bei der Stimmauszählung anwesend sein können. Nur sollte man bedenken, geschieht es mit begründetem Verdacht oder aus verletzter Eitelkeit, dass Du nicht gewählt wurdest?

I
Immie

13.03.2010 um 08:58 Uhr

@Wolly ... die ja bekanntlich von BR und von eigenen Kandidaten gemacht wird anfechten?... Wenn das so gelaufen ist... Oder sprichst du vielleicht doch vom WV?

P
peters

13.03.2010 um 13:07 Uhr

Gibt es einen rechtlich haltbaren Grund, die Wahl anzufechten? Denn "Da wir vier Listen haben wobei bei einer 2 Stimmen fehlen um ein BR zu stellen" wird als Begründung nicht ausreichen.

Ihre Antwort