Betriebsvereinbarung öffentlich - muss der BR eine neu abgeschlossene BV unter seinen MA öffentlich machen?
Guten Morgen zusammen, muss der BR eine neu abgeschlossene Betriebsvereinbarung unter seinen MA öffentlich machen? Wenn ja in welcher Form soll das geschehen? Unsere MA sind über die ganze Stadt verteilt, daher würde ein Aushang nur wenige erreichen. vielen Dank für eure Antworten und viele Grüße
Community-Antworten (3)
22.10.2008 um 10:54 Uhr
BV bekannt zu machen ist in erster Linie Sache des AG. Natürlich könnte ihr das auch tun, z.B. in einem BR Newsletter oder BR Zeitung die ihr an alle Mitarbeiter verteilt.
22.10.2008 um 11:02 Uhr
. . . eine denkbare Variante: bei der nächsten Betriebsversammlung den MA mitteilen, dass einen neue BV abgeschlossen ist, Inhalt kurz erläutern und darauf hinweisen, dass sie im BR- Büro einsehbar ist, bis der AG sie für alle zugänglich gemacht hat . . .
22.10.2008 um 14:14 Uhr
Siehe rolfo2.....
BetrVG § 77 Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen (1) ..... (2)........... Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.
Wiederholte Verletzung dieser Vorschrift kann der BR mit einem Verfahren nach § 23 (3) BetrVG beantworten.
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