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Altes Gremium BR

U
uwehd
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute !

Ich habe als nichtmitglied des BR eine Umfrage in unserem Haus gestartet mit der unterstützung der Gewerkschaft Grund der BR hat keinerlei Infos über die Betriebsratswahl an die vielen neuen AN gegeben 2 Info Abende mit der GW hab ich mit einer Kolleginn organisiert. Es ging bei der Umfrage um die Personenwahl u. Listenwahl Was hättet ihr gerne im Betrieb. Das Ergenis 88,49% für Personenwahl von 228 Teilnehmern der Umfrage. Der BR sieht immer noch keinen Grund zu reagieren, das Gremium hat selbst 3-6 Listen. Gruß Big

1.11107

Community-Antworten (7)

G
Galaxy

12.03.2010 um 16:16 Uhr

@uwehd

inwiefern sollte denn der BR reagieren???????? Sobald 2 gültige Listen beim WV eingereicht sind, erfolgt automatisch Listenwahl. Eine Umfrage hebelt kein Gesetz aus.... Also, wo ist das Problem? Wenn Sie mit dem BR unzufrieden sind wird ihnen nichts anderes übrig bleiben wie eine 7. Liste einzureichen.

D
DonJohnson

12.03.2010 um 16:23 Uhr

@galaxy Danke, du nimmst mir die Worte aus dem Mund.

@uwehd Der BR entscheidet erstens ncihts diesbezügliches, sondern der WV. Der BR bestellt nur den WV, dann ist er als solches aus der Wahl raus. Seltsam dass deine GEW das nciht weiß.

Bevor du jetzt auf den WV schimpst... auch ihm sind die Hände gebunden. Die rechtliche Lage ist hier eindeutig

B
Bighd

12.03.2010 um 16:41 Uhr

Sorry ! Aber ein Betriebsrat der 4 Jahre lang gute Arbeit gemacht hat nat doch wohl auch den Rückhalt in der Belegschaft für eine Persönlichkeitswahl. Hier geht es doch nicht mehr um das was die Arbeitnehmer wollen oder seit ihr alle so drauf. Es ist mir schon Klar das sobald eine 2 Liste kommt eine Listenwahl stattfindet. Aber sollte es den BR nicht wachrütteln. Diese hausnummer von 88,49 % der Belegschaft ist doch ein klares signal. Aber es geht wohl auch hier schon alleine um die Machtposition und die ist um jeden Preis zu halten. Ich hoffe für meinen Teil, dass die Wähler am Wahltag das richtige tun. Big

D
DonJohnson

12.03.2010 um 16:51 Uhr

@Bighd Aber ein Betriebsrat der 4 Jahre lang gute Arbeit gemacht hat nat doch wohl auch den Rückhalt in der Belegschaft für eine Persönlichkeitswahl.

Was genau verstehst du an meiner Antwort nicht?

  1. Der BR hat mit der Wahl nciht zu tun PUNKT
  2. Wenn ein WV sich über die Gesetze stellt, ist die Wahl anfechtbar! Das, was da vor sich gehen soll ist nciht in Einklang mit den Gesetzen zu bringen PUNKT
  3. Eine Diskussion über ein Wahlverfahren ist in diesem Fall absolut unangebracht PUNKT

Und daran ist nicht zu rütteln - zumindest nciht in diesem hier beschriebenen Fall!!!

P
Petrus

12.03.2010 um 17:02 Uhr

@Bighd:

Hier geht es doch nicht mehr um das was die Arbeitnehmer wollen

Das kann schon sehr gut sein. Nur ist das, was die Arbeitnehmer wollen, gegen das Betriebsverfassungsgesetz und dessen Wahlordnung. Und BR und Wahlvorstand haben sich ausschließlich an das Gesetz zu halten und nicht an Mehrheitsmeinungen. Und im Gesetz steht: Es gibt in eurem Fall Listenwahl, auch wenn 200 Leute lieber Persönlichkeitswahl hätten. Und zwar nicht, weil 28 Leute das wollen, sondern weil es so im Gesetz steht.

K
kepdbr

12.03.2010 um 18:55 Uhr

@Bighd

Hast du vielleicht schon mal daran gedacht, das der amtierende BR diese 3-6 Listen für den Notfall bereit hält, falls andere AN eine eigene Liste erstellen?

Ansonsten kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen. Die Emotionen springen manchmal derart über, das bemerke ich auch in anderen Foren, das man meint über dem Gesetz stehen zu müssen. Aber nix is. Wer es meint nach seinem Empfinden besser zu wissen, kann ja Fr. Merkel eine Gesetzesänderung vorschlagen.....

D
DonJohnson

12.03.2010 um 20:26 Uhr

Eigentlich ist das Thema für mich ja abgeschlossen, aber ich hätte da noch mal meinen Lieblingsvergleich...

Wenn Ihr zusammen in den Urlaub fahrt, könnt ihr dann auch abstimmen, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung für euch nciht gilt? Könnt ihr abstimmen, dass ihr im Urlaubsort ohne weitere Konsequenzen Banken ausrauben könnt?

Oh, versuchen und machen könntet ihr es, die Reaktion darauf könnte aber weniger erfreulich sein - so auch in dem von dir benannten Fall...

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