Rücktritt einer Führungskraft/Bitte um Versetzung zum
Hallo zusammen, aus aktuellem Anlass folgende Frage-eine Führungskraft von unserem Unternehmen möchte sich wieder rückversetzen lassen ins "normale Angestelltenverhältnis" und seinen alten Job wieder ausüben. Zur Führungskraft ernannt wurde der Mitarbeiter September 2011, möchte aber jetzt wieder zurück in sein "altes Berufsfeld". Kann der Arbeitgeber ihn jetzt gehaltstechnisch als "Neueinstellung" einstufen? Der Arbeitgeber ist wohl kaum verpflichtet, ihm sein altes Gehalt (nicht das als Führungskraft ist hier gemeint!) wieder anzubieten, aber gibt es eine Regelung, die den Arbeitgeber evtl dazu verpflichten könnte, die bisherige Betriebszugehörigkeit (10 Jahre) zu berücksichtigen? Sorry für die evtl dumme Frage, aber ich hab nun auf Anhieb nichts gefunden. Vielen Dank!
Community-Antworten (2)
13.03.2012 um 17:10 Uhr
Heißt Führungskraft bei Dir leitender A.?
Ansonsten wäre es ja zunächst keine Neueinstellung sondern Versetzung, die auf Wunsch des Arbeitnehmers geschieht und da müssten dann auch die Konditionen ausgehandelt werden. Der AG könnte ja auch sagen:"Nö - nix is mit zurück"
14.03.2012 um 11:03 Uhr
Wir wird bei euch die Gehaltshöhe festgelegt? Tarifvertrag? Da dürfte u.a. die "Erfahrungsstufe" für die jeweilige Entgeltgruppe von Belang sein (bei ERA gibt´s z.B. bis zu 10 "Erfahrungspunkte", was am Ende bis zu 2 Gehaltsgruppen ausmacht) Entgeltgruppenschema nach Betriebsvereinbarung? Da solltet ihr dann wissen, ob "Berufserfahrung" eines der Kriterien zur Findung der richtigen Gruppe ist. Frei verhandelbar und nach Nase? Dann geht das den BR erstmal nix an...
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