Alter Urlaub
Hallo.Was ist wenn man seinen alten Urlaub Betriebsbedingt nicht bis zum 31.03 nehmen kann/darf? Kann der alte Urlaub verfallen oder gibt es einen § der aussagt das der Urlaub nicht verfällt sondern später genommen werden kann. Danke für Eure Antworten.
Community-Antworten (3)
12.03.2010 um 11:41 Uhr
12.03.2010 um 12:40 Uhr
all
lest einmal hier:
Schadensersatz wegen Nichtgewährung von Urlaub http://www.lexexakt.de/glossar/schadensersatznichtgewaehrungurlaub.php
12.03.2010 um 15:30 Uhr
@erwin, der Link passt nicht wirklich oder??
§7 BUrlG ist hier glaube ich eindeutig.
Dringende betriebliche Gründe die es verhindern 15 Monate den Jahresurlaub zu nehmen??? Wo gibt es denn so etwas. Sicherlich NIRGENDS!
Daher kann es nur durch eine einvernehmliche Einigung zwischen AG und AN hier geben. Andernfalls muss der AN Urlaub einreichen und der AG genehmigen. Tut er das nicht muss der AN per Gericht den Urlaub "genehmigen" lassen.
PS: Nur zu viel Arbeit ist kein dringender betrieblicher Grund!!
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