Erstellt am 12.03.2010 um 10:41 Uhr von pirat
@hasan,
http://www.haubner-stb.de/Arbeitsrecht/2008/2008-06-03_Urlaub_Uebertragung_Checkliste.pdf
Erstellt am 12.03.2010 um 11:40 Uhr von erwin
all
lest einmal hier:
Schadensersatz wegen Nichtgewährung von Urlaub
http://www.lexexakt.de/glossar/schadensersatznichtgewaehrungurlaub.php
Erstellt am 12.03.2010 um 14:30 Uhr von geploeg
@erwin,
der Link passt nicht wirklich oder??
§7 BUrlG ist hier glaube ich eindeutig.
Dringende betriebliche Gründe die es verhindern 15 Monate den Jahresurlaub zu nehmen??? Wo gibt es denn so etwas. Sicherlich NIRGENDS!
Daher kann es nur durch eine einvernehmliche Einigung zwischen AG und AN hier geben. Andernfalls muss der AN Urlaub einreichen und der AG genehmigen. Tut er das nicht muss der AN per Gericht den Urlaub "genehmigen" lassen.
PS: Nur zu viel Arbeit ist kein dringender betrieblicher Grund!!