Erstellt am 24.02.2015 um 19:34 Uhr von Dezibel
Das nicht wollen des Chef mal dahingestellt ... Es sol doch eine interne Kollegin hochgestuft werden.
Frage: Was mehr hätte eine interne Stellenausschreibung gebracht? Der Chef entscheidet eh, wen er nimmt und es soll ja eine interne werden ...
Was wollt ihr eigentlich?
Erstellt am 24.02.2015 um 19:37 Uhr von Hoppel
@ Teufel
Über welches Stundenvolumen reden wir überhaupt?
Wenn es NICHT um eine Aufstockung von mindestens 10 Stunden/Woche geht, solltet ihr den gepflegten Rückzug antreten ...
Erstellt am 24.02.2015 um 19:50 Uhr von Teufel
Von 15 auf 37.5 Std.
Es geht nur darum, dass andere Kollegen die schon länger beschäftigt sind sich auch für diese Stelle bewerben wollen .
Und wenn wir keine int. Ausschreibung fordern, dann sind diese Kollegen sauer.!
Erstellt am 24.02.2015 um 19:55 Uhr von Kölner
Nicht ins Bockshorn jagen lassen. Klagemöglichkeit ist aus meiner Sicht Humbug.
Erstellt am 24.02.2015 um 19:55 Uhr von Hoppel
Bei einer Erhöhung des Stundenvolumens um 12,5 Stunden über mehr als einem Monat könnt ihr die Stellenausschreibung ohne Wenn & Aber durchsetzen ...
"Eine für die Dauer von mehr als einem Monat vorgesehene Erhöhung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers von mindestens zehn Stunden pro Woche ist eine nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung."
BAG, Beschluss vom 9. 12. 2008 - 1 ABR 74/07
Erstellt am 24.02.2015 um 20:14 Uhr von Kölner
In diesem fall hier sind es sogar 22,5 Std....
Erstellt am 24.02.2015 um 20:14 Uhr von Teufel
Erstellt am 24.02.2015 um 21:53 Uhr von Pjöööng
Natürlich kann der AN klagen, gegen den Arbeitgeber!
Erstellt am 25.02.2015 um 09:33 Uhr von gironimo
Sehe ich wie Pjöööng -
der hätte ja daran denken können, seinen Verpflichtungen aus dem BetrVG nachzukommen. Dann gäbe es auch keine Verzögerung.
Erstellt am 25.02.2015 um 09:54 Uhr von Dezibel
Und unterm Strich kommt das Gleiche raus ...
Was soll es bringen, auf solch einem "Nebenschauplatz" die großen Geschütze aufzufahren und wirklich wichtige Dinge fallen ins Nirvana.