Klage gegen BR ?
Guten Abend!
Wir haben die Hochstufung der Stunden einer Kollegin für ein halbes Jahr abgelehnt, da der Chef keine int. Stellenausschreibung machen wollte.
Sein Argument es wäre dringend.
Da wir aber einige Kollegen haben ,die sich für diese Stelle interessieren ,haben wir darauf bestanden die int. Ausschreibung vorzunehmen wie wir es immer wollen.
Die andere Kollegin ist nun angepisst, da der Chef ihr diesen Job versprochen hat.
Nun will sie dagegen Klagen.!
Wer hatte sowas schon. Geht doch nicht, oder??
Community-Antworten (10)
24.02.2015 um 20:34 Uhr
Das nicht wollen des Chef mal dahingestellt ... Es sol doch eine interne Kollegin hochgestuft werden. Frage: Was mehr hätte eine interne Stellenausschreibung gebracht? Der Chef entscheidet eh, wen er nimmt und es soll ja eine interne werden ...
Was wollt ihr eigentlich?
24.02.2015 um 20:37 Uhr
@ Teufel
Über welches Stundenvolumen reden wir überhaupt?
Wenn es NICHT um eine Aufstockung von mindestens 10 Stunden/Woche geht, solltet ihr den gepflegten Rückzug antreten ...
24.02.2015 um 20:50 Uhr
Von 15 auf 37.5 Std.
Es geht nur darum, dass andere Kollegen die schon länger beschäftigt sind sich auch für diese Stelle bewerben wollen .
Und wenn wir keine int. Ausschreibung fordern, dann sind diese Kollegen sauer.!
24.02.2015 um 20:55 Uhr
Nicht ins Bockshorn jagen lassen. Klagemöglichkeit ist aus meiner Sicht Humbug.
24.02.2015 um 20:55 Uhr
Bei einer Erhöhung des Stundenvolumens um 12,5 Stunden über mehr als einem Monat könnt ihr die Stellenausschreibung ohne Wenn & Aber durchsetzen ...
"Eine für die Dauer von mehr als einem Monat vorgesehene Erhöhung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers von mindestens zehn Stunden pro Woche ist eine nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung."
BAG, Beschluss vom 9. 12. 2008 - 1 ABR 74/07
24.02.2015 um 21:14 Uhr
In diesem fall hier sind es sogar 22,5 Std....
24.02.2015 um 21:14 Uhr
Gut, danke.
24.02.2015 um 22:53 Uhr
Natürlich kann der AN klagen, gegen den Arbeitgeber!
25.02.2015 um 10:33 Uhr
Sehe ich wie Pjöööng -
der hätte ja daran denken können, seinen Verpflichtungen aus dem BetrVG nachzukommen. Dann gäbe es auch keine Verzögerung.
25.02.2015 um 10:54 Uhr
Und unterm Strich kommt das Gleiche raus ... Was soll es bringen, auf solch einem "Nebenschauplatz" die großen Geschütze aufzufahren und wirklich wichtige Dinge fallen ins Nirvana.
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