W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Klage gegen BR ?

T
Teufel
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend!

Wir haben die Hochstufung der Stunden einer Kollegin für ein halbes Jahr abgelehnt, da der Chef keine int. Stellenausschreibung machen wollte.

Sein Argument es wäre dringend.

Da wir aber einige Kollegen haben ,die sich für diese Stelle interessieren ,haben wir darauf bestanden die int. Ausschreibung vorzunehmen wie wir es immer wollen.

Die andere Kollegin ist nun angepisst, da der Chef ihr diesen Job versprochen hat.

Nun will sie dagegen Klagen.!

Wer hatte sowas schon. Geht doch nicht, oder??

1.363010

Community-Antworten (10)

D
Dezibel

24.02.2015 um 20:34 Uhr

Das nicht wollen des Chef mal dahingestellt ... Es sol doch eine interne Kollegin hochgestuft werden. Frage: Was mehr hätte eine interne Stellenausschreibung gebracht? Der Chef entscheidet eh, wen er nimmt und es soll ja eine interne werden ...

Was wollt ihr eigentlich?

H
Hoppel

24.02.2015 um 20:37 Uhr

@ Teufel

Über welches Stundenvolumen reden wir überhaupt?

Wenn es NICHT um eine Aufstockung von mindestens 10 Stunden/Woche geht, solltet ihr den gepflegten Rückzug antreten ...

T
Teufel

24.02.2015 um 20:50 Uhr

Von 15 auf 37.5 Std.

Es geht nur darum, dass andere Kollegen die schon länger beschäftigt sind sich auch für diese Stelle bewerben wollen .

Und wenn wir keine int. Ausschreibung fordern, dann sind diese Kollegen sauer.!

K
Kölner

24.02.2015 um 20:55 Uhr

Nicht ins Bockshorn jagen lassen. Klagemöglichkeit ist aus meiner Sicht Humbug.

H
Hoppel

24.02.2015 um 20:55 Uhr

Bei einer Erhöhung des Stundenvolumens um 12,5 Stunden über mehr als einem Monat könnt ihr die Stellenausschreibung ohne Wenn & Aber durchsetzen ...

"Eine für die Dauer von mehr als einem Monat vorgesehene Erhöhung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers von mindestens zehn Stunden pro Woche ist eine nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung."

BAG, Beschluss vom 9. 12. 2008 - 1 ABR 74/07

K
Kölner

24.02.2015 um 21:14 Uhr

In diesem fall hier sind es sogar 22,5 Std....

T
Teufel

24.02.2015 um 21:14 Uhr

Gut, danke.

P
Pjöööng

24.02.2015 um 22:53 Uhr

Natürlich kann der AN klagen, gegen den Arbeitgeber!

G
gironimo

25.02.2015 um 10:33 Uhr

Sehe ich wie Pjöööng -

der hätte ja daran denken können, seinen Verpflichtungen aus dem BetrVG nachzukommen. Dann gäbe es auch keine Verzögerung.

D
Dezibel

25.02.2015 um 10:54 Uhr

Und unterm Strich kommt das Gleiche raus ... Was soll es bringen, auf solch einem "Nebenschauplatz" die großen Geschütze aufzufahren und wirklich wichtige Dinge fallen ins Nirvana.

Ihre Antwort