Einstellung während der Betriebsrat nicht zugestimmt hat.
Hallo zusammen,
Ich bin BR vorsitzender und wir sind nur zu dritt im BR aufgrund der Betriebsgröße.
Jedesmal wenn ich in Urlaub gehe, dann schreibt die HR kurz vor Feierabend, dass jemand eingestellt werden soll.
Daraufhin habe ich geschrieben das wir es erstmal ablehnen, da wir zu dritt sind und nicht vollzählig sind.
Daraufhin schreibt die HR.
"Der Rekrutierungsprozess stoppt nicht wegen des Urlaubs eines BR-Mitglieds, und da Sie heute alle Informationen erhalten haben, muss der BR für Protokoll und Recht innerhalb von 7 Tagen, also bis zum 31. März, seine Zustimmung geben"
Was sagt ihr dazu und wie kann ich am besten kontern.
Was würdet ihr tun?
Community-Antworten (19)
24.03.2021 um 21:41 Uhr
Der BR kann einer Einstellung mit einem der Gründe des § 99 BetrVG widersprechen. Andere Möglichkeiten gibt es nicht. Es ist also egal ob der BR vollständig ist oder nicht.
24.03.2021 um 22:02 Uhr
Der Urlaubsantrag wird ja nicht kurzfristig über Nacht gestellt und genehmigt. Demnach ist alles Planbar. Weißt Du das Du in Urlaub gehst, muss dein Stellvertreter die Einladung schreiben und auch leiten. An deiner Stelle muss er ein Ersatzmitglied einladen. Habt ihr keine Ersatzmitglieder müssen die beiden verbleibenden BR´s die Sitzung alleine abhalten und auch über die geplante Einstellung abstimmen und einen Beschluss fassen. So wie du dir das denkst geht das jedenfalls nicht.
24.03.2021 um 22:07 Uhr
Ich würde erst mal ein Seminar nachdenken hier fehlt doch viel Grundwissen. Eure HR hat genau Recht!
24.03.2021 um 22:25 Uhr
"Eure HR hat genau Recht!"
Das würde ich angesichts von:
"Jedesmal wenn ich in Urlaub gehe, dann schreibt die HR kurz vor Feierabend, dass jemand eingestellt werden soll."
nicht so ohne weiteres behaupten.
24.03.2021 um 23:57 Uhr
Celestro es keine gesetzliche Vorgabe für den AG wann er eine personelle Einstellung einreicht! Der Betriebsrat hat eine Woche Zeit dies zu bearbeiten schafft er dies nicht ist die Einstellung eben durch!
25.03.2021 um 09:28 Uhr
Kurz vor Feierabend - also innerhalb der Bürozeiten des BR = Zugang = Frist beginnt zu laufen
3 er BR - 1 im Urlaub also ist der BR beschlussfähig
@chikki_121 - kontern kannst du da gar nicht, was der BR versuchen kann ist mit dem AG eine Regelungsabrede treffen, wie eine Anhörung ablaufen soll und da eure Vorstellungen z.B. Einreichung Anhörungen immer bis Di - damit bei der wöchentlich stattfindenden Sitzung darüber beschlossen werden kann (das ist aber eine freiwillige Regelung, wenn der AG nicht will kann der BR das nicht durchsetzen.
25.03.2021 um 09:40 Uhr
"Kurz vor Feierabend - also innerhalb der Bürozeiten des BR = Zugang = Frist beginnt zu laufen"
Immer wieder erstaunlich, was für Aussagen getroffen werden, obwohl wir überhaupt nicht genug Fakten kennen.
"dann schreibt die HR kurz vor Feierabend,"
klingt nach E-Mail ... kann die HR sich vor Gericht also auf den Eingang /zumindest für diesen Tag geltend) beim BR berufen? Ich habe ernste Zweifel ...
25.03.2021 um 10:02 Uhr
Was verdrehst du denn jetzt hier
Der TE hat doch hier mit der Aussage "Er hat es kurz vor Feierabend bekommen" den Zugang bestätigt - völlig egal ob per Brief - per Mail oder Mündlich"
und dieses hat er HR ja auch noch bestätigt "Daraufhin habe ich geschrieben das wir es erstmal ablehnen"
25.03.2021 um 11:08 Uhr
es geht um das Grundsätzliche! Natürlich ist es total dumm, eine Mail a la "wir lehnen ab" zurück zu senden. Dadurch ist der Eingang wie Du schon richtig sagst, bestätigt. Und die HR weiß natürlich auch, das die Ablehnung nicht durch Beschluss zustande kam und damit unwirksam ist.
25.03.2021 um 12:06 Uhr
Das Grundsätzliche ist doch, dass hier der BRV seine Vertretung nicht richtig organisiert! Hier gibt es spezielle Seminare für Vorsitzende. Hinzu kommt noch, dass er die Ablehnungsgründe scheinbar nicht kennt.
25.03.2021 um 12:17 Uhr
Ich würde aber auch den AG nochmal ins Gebet nehmen. Es kann nicht sein, dass man die Informationsübermittlung oftmals so legt, das man es in letzter Sekunde vor Urlaubsantritt des BRV macht.
25.03.2021 um 12:44 Uhr
"Ich würde aber auch den AG nochmal ins Gebet nehmen. Es kann nicht sein, dass man die Informationsübermittlung oftmals so legt, das man es in letzter Sekunde vor Urlaubsantritt des BRV macht. "
auf welcher rechtlichen Grundlage möchtest du mit dem Ag "beten"
Die Geschäftsführung des BR obliegt allein dem BR.
25.03.2021 um 12:44 Uhr
Celestro wenn es dem AG Spaß macht darf er das! Und da er sich ja scheinbar besser mit dem Gesetz auskennt als sein BRV wird dieses ins Gebet nehmen auch sehr bescheiden ausfallen! Es gibt einen Stellvertreter und der muss dies eben organisieren wenn der BRV nicht da ist. Hier fehlt sehr viel Grundwissen und dies holt man sich eben in Seminaren !
25.03.2021 um 12:45 Uhr
Einfach eine Lernphase für den AG starten: Sitzung innerhalb der Frist einberufen, wenn in dieser Zeit keine geplant war. Bei uns gibt es 14-tägige Sitzungen. Einstellungen bis zu einem Jahr macht ein Ausschuss, alles andere geht in die Sitzung. HR weiß über den Regeltermin Bescheid und strengt sich sehr an, keine außerordentlichen Sitzungen zu provozieren. Wir sind allerdings auch ein 11er Gremium.
25.03.2021 um 12:59 Uhr
es ist die Frage, ob das vom AG hier bewusst gemacht wird. Nur ein BR hat sich so zu organisieren, dass er handlungsfähig ist und das wäre er hier ja. Selbst wenn es kein Ersatzmitglied da wäre, könnte man die Sitzung auch zu zweit machen. Und dann kann man auch über ein völlig einfaches Thema wie Einstellung befinden. Wo ist bitte das Problem. Damit der Geschäftsbetrieb bei den Themen aus §99 BetrVG möglichst geschmeidig laufen, gibt das Gesetz Fristen vor und definiert bestimmte Ablehnungsgründe. xyz68 das kann man natürlich so machen, aber nur wenn es den AG überhaupt stört, dass ihr dann ggf. Sondersitzungen machen müsst. Meinem AG ist das z.B. völlig egal. Er hat in HR seine Abläufe und gibt Fragen nach §99 BetrVG einfach rüber. Egal wer wann wie wo da ist. Die Frist läuft und er schaut was passiert
25.03.2021 um 15:12 Uhr
@Kjarrigan
"Arbeitgeber und Betriebsrat sind verpflichtet, zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs vertrauensvoll zusammenzuarbeiten (§ 2 Abs. 1 BetrVG).
Text
Dieser Kooperationsgrundsatz kann und soll nicht die natürlichen Interessengegensätze zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat aufheben. Er gibt vielmehr den Maßstab an, an dem sich Betriebspartner im Umgang miteinander zu orientieren haben, um unnötige Konflikte bei Auseinandersetzungen zu vermeiden und unvermeidbare Streitfälle mit friedlichen Mitteln zu lösen.
https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/V/vertrauensvolle-zusammenarbeit.html"
25.03.2021 um 16:07 Uhr
Alles Quark dem AG kann nicht aufgezwungen werden wann er die Anhörungen dem Betriebsrat gibt. Hier liegt der Fehler beim Vorsitzenden und das hat nix mit vertrauensvoller Zusammenarbeit zu tun! Wenn die Einstellungen ganz normal vom Stellvertreter bearbeitet werden wird der AG schnell merken, dass es nix nützt dies vorm Urlaub des BRV zu machen.
26.03.2021 um 00:05 Uhr
Dem schließe ich mich an.
26.03.2021 um 10:02 Uhr
@ ganther
war bei uns äußerst effizient. Wir arbeiten im 3-Schichtsystem. Bei Sitzungen außerhalb unser üblichen Sitzungen fehlen auch wieder Mitarbeiter in der Nachtschicht, die bezahlt werden müssen. Unsere HR hat die Spielchen aufgegeben und reicht die Anträge so rechtzeitig ein, dass sie noch auf die TO kommen können, ohne in der Sitzung eine neue beschließen zu müssen. Die Termine sind allen bekannt.
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